Neue Prämien in der Kfz-Versicherung
MÜNCHEN 310 Euro mehr pro Jahr oder 200 Euro weniger? Für die Verbraucher bedeutet die jährliche Neuberechnung der Regional- und Typklassen in der Kfz-Versicherung ein Glücksspiel – sie können die Unfall- und Schadensstatistik, auf der die Berechung beruht, kaum beeinflussen, spüren die Konsequenzen aber unmittelbar am eigenen Geldbeutel.
Jährlich wird die Einstufung von 24000 Pkw-Modellen überprüft – eine Mammutaufgabe für die Aktuare. Berücksichtigt werden die Unfallhäufigkeit und die Höhe der Schäden. Die Versicherer lassen die Zahlen in die Prämien einfließen, die für Neuverträge und bei Alterverträgen zur nächsten Hauptfälligkeit verlangt werden.
Im Gegensatz zu den Typklassen sind die Regionalklassen kaum noch von Bedeutung, berichtet das Vergleichsportal „Check24.de“. Die meisten Versicherer würden die Postleitzahl des Fahrzeughalters als Berechnungsgrundlage verwenden. Das führt dazu, dass sich die Prämienhöhe für einen Versicherten im Extremfall in einer langen Straße mit mehreren Postleitzahlbereichen stark unterscheiden kann – am Beispiel der Dachauer Straße in München um bis zu 119 Euro jährlich. Rund ein Drittel aller Kfz-Halter rutscht heuer in eine neue Regionalklasse.
Dazu kommt bei gut jedem Vierten eine Änderung der Typklasse. Noch mehr ändert sich in der Voll- und Teilkaskoversicherung: Für knapp 38 Prozent der Fahrzeuge verbessert oder verschlechtert sich die Typklasse in der Vollkaskoversicherung, in der Teilkaskoversicherung verändert sich die Einstufung bei 34 Prozent aller Fahrzeuge. Im ungünstigsten Fall wird die Typklasse um fünf Stufen schlechter. Eine Klasse Unterschied bedeutet im Schnitt eine um zehn Prozent günstigere oder teurere Prämie.
„Wer seine Versicherung zur Hauptfälligkeit am 1. Januar 2014 wechseln möchten, muss spätestens bis zum 30. November 2013 kündigen“, sagt Daniel Friedheim von Check24.de. Bei Verträgen, die unterm Jahr begonnen haben und entsprechend länger laufen, muss die Kündigung vier Wochen vor Vertragsablauf bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Bei einer Erhöhung der Prämie hat der Kunde außerdem ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Bekommt er beispielsweise am 10. Dezember einen Bescheid über eine höhere Prämie, hat er vier Wochen lang Zeit, sich einen neuen Anbieter zu suchen und seiner bisherigen Versicherung zu kündigen. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem das Schreiben der Versicherung bei ihm im Briefkasten landete.
Im Zweifel selbst kündigen
Nicht nur Verbraucher haben ein Kündigungsrecht. Auch Versicherungen können die Verträge beenden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Ausgesprochen werden kann die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres, zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende einer vereinbarten Laufzeit.
Die Kündigung muss der Versicherer mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit mitteilen. In der Kfz-Versicherung beträgt die Frist nur einen Monat. Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung nach einem Versicherungsfall. Die Frist beträgt dann einen Monat. Hat die Versicherung die Kündigung ausgesprochen, muss sich der Kunde um einen neuen Vertrag bemühen.
Das Problem: Bei einem Neuantrag muss angegeben werden, wer den vorherigen Vertrag gekündigt hat. Die Tatsache, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, kann den neuen Versicherer dazu bewegen, den Antrag abzulehnen. Daher sollten Verbraucher nach Erhalt einer Kündigung fragen, ob eine Kündigungsumkehr möglich ist. Das würde bedeuten: Der Kunde spricht anstatt des Versicherers die Kündigung aus.
- Themen: