Nebenkosten bei der Steuer absetzen!
München - Auf Mieter wartet ein Kostenhammer: Weil die Preise für Heizöl, Gas und Strom gestiegen sind, stehen vielen happige Nebenkostenabrechnungen für 2012 ins Haus. Ein Trost: Ein Teil der Ausgaben für die „zweite Miete“ lässt sich mit der anstehenden Steuererklärung zurückholen. „Keine Scheu, das ist nicht schwer, lohnt sich aber“, sagt Bernhard Lauscher vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Was umfasst der Steuerbonus? Zu den ansetzbaren Betriebskosten gehören die Ausgaben für den Hausmeister, die Gartenpflege, die Reinigung von Haus, Treppenhaus oder Dachrinnen. Außerdem die Kosten für den Winterdienst und für den Wärmeableser, die Wartung von Lift, Heizung oder Warmwassergeräten, die Ungezieferbekämpfung oder Schornsteinfegerarbeiten. Alles Kosten, die von Mietern bezahlt werden müssen und damit geltend gemacht werden können.
Was geht noch? Auch Handwerkerleistungen zur Renovierung, Modernisierung und Erhaltung der Wohnung können in die Steuererklärung gepackt werden. Absetzbar sind nur Zahlungen für die Arbeit, nicht fürs Material. Mieter können den Steuerbonus auch dann nutzen, wenn sie die Arbeiten an Wohnung oder Haus nicht selbst in Auftrag gegeben haben, sondern ihr Vermieter oder Hausverwalter.
Wie viel trägt der Fiskus mit? Ansetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten in der „zweiten Miete“, maximal bis zu 1200 Euro im Jahr. Mieter können so ihre Steuerlast direkt drücken. Ein Beispiel: Fallen für ein Zehn-Parteien-Mietshaus 5000 Euro Kosten für die Treppenhausreinigung an – davon 800 Euro Sach- und 4200 Euro Personalkosten – wird jeder Haushalt bei der Nebenkostenabrechnung mit 420 Euro für den Lohn der Putzkraft zur Kasse gebeten. 20 Prozent davon sind steuerlich absetzbar: Macht allein für den Posten Treppenhausreinigung 84 Euro.
Wo stehen die Ausgaben? In der Betriebskostenabrechnung, die der Verwalter oder Vermieter jährlich vorlegt. Darin muss klar aufgeschlüsselt sein, wie viel der Mieter für das Schneeräumen, den Hausmeister oder die Reparatur des Fahrstuhls bezahlt hat. Außerdem müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Fehlt die Aufsplittung, können sich Mieter auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg berufen und sie beim Verwalter oder Vermieter anmahnen (Aktenzeichen: 222 C 90/09).
Wo trägt man die Kosten ein? Um den Steuervorteil von 20 Prozent zu bekommen, müssen Mieter die aufgeschlüsselten Lohnkosten in den Mantelbogen ihrer Steuererklärung für 2012 eintragen, und zwar in die Zeilen 75 bis 77. Das gilt auch für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen.
Was, wenn die Abrechnung zu spät kommt? Hat der Vermieter die Jahresabrechnung bis zum Abgabetermin der Steuererklärung nicht fertig, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Betroffenen halten ihre Steuererklärung offen. Das heißt, sie geben erst einmal ab, reichen gegen den Bescheid sofort Einspruch ein und die Abrechnung nach. Oder sie rechnen anhand der Vorauszahlungen ab, so Lauscher. Beispiel: Ein Mieter rechnet 20 Euro für die Hausreinigung, 100 für Hausmeister, Gartenpflege und Schneeschieben (Zeile 74). 50 Euro gibt er für die Aufzugs- und Heizungswartung an, 30 für den Schornsteinfeger (Zeile 76). Die Steuerermäßigung beträgt dann 40 Euro (20 Prozent von 200 Euro).
Was geht außerdem? Weil kein Mieter den Höchstbetrag bis zu 1200 Euro mit Nebenkosten ausschöpfen kann, hat er noch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Etwa, wenn er Handwerker mit Teppich verlegen oder Tapezieren in der eigenen Wohnung beauftragt hat. Der Steuervorteil gilt auch hier nur für Arbeitslohn plus Mehrwertsteuer. Wer alle Abzugsmöglichkeiten im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ausschöpfen will, kann sich an Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
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