Mit neuem Smartphone Steuern sparen
München - Ein neues Smartphone oder ein Tablet-PC um 20 bis 50 Prozent günstiger. Was wie die Werbung eines Elektronik-Riesen klingt, ist mit dem Finanzamt drin. Denn mit einem Steuertrick können Arbeitnehmer PC und Handy als geldwerten Vorteil bei der Steuer geltend machen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber spielt mit und kauft das Gerät. Die Chancen dafür stehen gut, denn auch Ihr Chef kann sparen.
Mit dem Dienstrechner Abgaben sparen geht einfach: Der Arbeitnehmer verzichtet beispielsweise auf 700 Euro seines Bruttogehalts – bekommt als Ausgleich ein Tablet von der Firma. Dafür sind weder Sozialabgaben noch Steuern fällig. Der Arbeitnehmer verdient 700 Euro Brutto weniger. Die Finanzexperten von der Stiftung Warentest haben den Fall durchgerechnet. Ihr Fazit: Das Tablet kostet den Arbeitnehmer wegen der Ersparnis bei Steuer und Sozialabgaben nur rund 350 Euro – falls er den Höchssteuersatz zahlt. Doch auch bei niedrigeren Steuersätzen sind schnell einmal 150 bis 200 Euro drin.
Auch der Chef spart. Denn er muss rund 140 Euro weniger Sozialabgaben zahlen. Also keine Scheu, mit dem Arbeitgeber darüber zu reden. Darf ich das von der Firma gekaufte Gerät privat nutzen? Ja. PCs, Tablets und Smartphones können Sie sowohl dienstlich als auch privat verwenden.
Die neue Regelung ist seit dem 1. Januar in Kraft. Sie gilt zudem rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle ab dem Jahr 2000. In der eigenen Steuererklärung angeben, wenn der Chef nicht mitspielt. Wenn Arbeitnehmer die privat gekauften Geräte regelmäßig auch fürs Geschäft nutzen, können sie die Anschaffung als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Die Werbungskosten müssen aber insgesamt über 1000 Euro im Jahr liegen.
Arbeitnehmer dürfen den kompletten Kaufpreis ansetzen. Voraussetzung: Die private Nutzung des Geräts liegt nachweisbar bei höchstens zehn Prozent. Ist sie höher, darf der berufliche Nutzungsanteil geschätzt werden. Richtschnur für Arbeitnehmer, die überwiegend am Computer arbeiten, sind 50 Prozent. Das Finanzamt akzeptiert einen höheren Anteil nur dann, wenn für drei Monate lückenlos über den Gebrauch Buch geführt wird.
Wichtig bei der Abrechnung der Anschaffungskosten: die 487,90 Euro Preisgrenze. Ist das Gerät billiger, können Sie es auf einen Schlag im Jahr des Kaufs steuerlich geltend machen. Gibt es in diesem Jahr nur wenige Einkünfte, kann die Abschreibung auch über mehrere Jahre laufen. Keine Wahl hat, wer ein Gerät über 487,90 Euro kauft. Dann geht die Abschreibung über mehrere Jahre – je nach Gerät. Bei PCs, Notebook sind es drei, bei Mobiltelefonen fünf Jahre.
Ich habe einen langsamen PC, brauche einen schnelleren. Was gibt es zu beachten? Wenn Sie vor Ablauf der üblichen Nutzungszeit einen fixeren PC brauchen, dann können die noch offenen Abschreibungsbeträge auf einen Schlag geltend gemacht werden. Sie müssen aber dem Finanzamt klar machen, dass Ihr alter Rechner nicht mehr den Anforderungen der Firma genügt hat.
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