Mit diesen Versicherungen können sich Mieter schützen

Mieter wohnen im fremden Eigentum. Geht etwas zu Bruch, muss der Mieter dafür geradestehen. Da ist es hilfreich, bestimmte Versicherungen zu haben. Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz - welche Versicherung was leistet.
Annette Jäger/ biallo.de |
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Wer zahlt den Schaden? - Mieter können sich über verschiedene Versicherungen vor zusätzlichen Kosten schützen.
dpa Wer zahlt den Schaden? - Mieter können sich über verschiedene Versicherungen vor zusätzlichen Kosten schützen.

München - Die Bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung kann man gar nicht deutlich genug herausstellen. Nicht nur für Mieter ist diese Police essentiell. Die Versicherung übernimmt auch Mietschäden: „Handelt der Mieter fahrlässig und beschädigt dadurch die Mietsache - also die Wohnung oder das Haus – kommt die Versicherung für den Schaden auf“, sagt Versicherungsberater Thorsten Rudnik. Die Versicherungsgesellschaft kommt auch für gemietete Ferienwohnungen im Ausland auf.

Lesen Sie hier: Alle Ratgeberthemen im Überblick

Ein Schaden ist schnell passiert: Ein Deoroller, der ins Waschbecken fällt, oder ein Brandloch im Parkettboden. Oder denken Sie an eine Adventskerze, die einen Wohnungsbrand auslöst. Hier springt die private Haftpflichtversicherung ein. Die Versicherung ersetzt aber nur den sogenannten Zeitwert. Damit ist der Wert gemeint, den der beschädigte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadenfalls hatte.

Passive Rechtsschutzversicherung

Häufig kommt es zwischen Mietern und Vermietern zu Auseinandersetzungen, was Mietsachschäden betrifft. Etwa wenn der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend macht, die nicht gerechtfertigt sind – beispielsweise dann, wenn der Schaden auf die normale Abnutzung und nicht auf die Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist. „In diesem Fall haftet die Police nicht“, unterstreicht Rudnik – und übrigens auch nicht der Mieter. Die übliche Abnutzung muss hingenommen werden. Und hier kommt die zweite Funktion der Police ins Spiel: die passive Rechtsschutzversicherung. Ungerechtfertigte Ansprüche werden genauso abgewiesen wie überhöhte Forderungen – selbst vor Gericht.

Das brauchen Hundebesitzer

Aber nicht nur der Mieter selbst kann Schäden verursachen, auch seine Haustiere können für Schäden sorgen. Der Klassiker: verkratzte Türrahmen. Geschieht das, kann man sich nicht auf die private Haftpflichtversicherung verlassen. „In diesem Fall benötigt der Mieter eine zusätzliche Extrapolice, nämlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die auch bei Mietsachschäden einspringt“, empfiehlt der Versicherungsexperte.

Schlüsselverlust versichern lassen

Noch ein wichtiger Zusatz bei der privaten Haftpflichtversicherung ist die Deckung von Schlüsselverlust. Wer als Mieter in einer Wohnanlage mit Schließanlage wohnt, sollte sich für den Fall eines Schlüsselverlusts absichern. Das Risiko steigt, je mehr Familienmitglieder einen Schlüssel mit sich führen. Um bei Schlüsselverlust auf Nummer sicher zu gehen, muss häufig die ganze Schließanlage ausgetauscht werden – und das kann teuer werden.

Hausratversicherung schützt Hab und Gut

Stellen Sie sich vor, Ihre Wohnung brennt ab und Sie müssen hinterher alles neu anschaffen. Das kommt in vielen Fällen dem finanziellen Ruin gleich. Nicht so, wenn Sie eine Hausratversicherung haben. Sie ersetzt Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Raub oder Einbruch entstanden sind. Mit inbegriffen ist im Übrigen auch Reisegepäck. Positiv: Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert.

Rechtsschutzversicherung sollte nicht fehlen

Wohl dem, der ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter oder Mieter pflegt. Das ist aber nicht immer der Fall. Häufige Reibungspunkte sind Kündigungsfristen, Kautionen oder Renovierungsarbeiten. Nicht selten kommt es in der Folge zu juristischen Auseinandersetzungen. Hier zahlt es sich aus, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Dann sind die Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsverfahren, Sachverständigen und Zeugen gedeckt. Teilweise leisten die Versicherungsgesellschaften auch für Mediationen – also außergerichtliche Schlichtungsverfahren. Kommt es vor Gericht zu einer Niederlage, werden sogar die Anwaltskosten der gegnerischen Partei übernommen. „Ist man als Mieter Mitglied bei einem Mieterverein, genießt man in der Regel auch Mietrechtsschutz. Dann kann man auf diesen Versicherungsschutz verzichten“, sagt Rudnik.

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