Klagen gegen Verletzungen durch Kamelle meist erfolglos

Wer wegen  Verletzungen durch Kamelle vor Gericht zieht, scheitert meist und bleibt auf den Kosten sitzen
von  AZ Themenredaktion / Themenredaktion
Klagen gegen Verletzungen durch Kamelle sind in der Regel erfolglos.
Klagen gegen Verletzungen durch Kamelle sind in der Regel erfolglos. © dpa

 

Wer bei einem Karnevalsumzug am Straßenrand steht, muss damit rechnen, von umherfliegenden Kamelle getroffen und eventuell verletzt zu werden. Anspruch auf Schadenersatz bestehe bei einer Wunde durch das Wurfmaterial in der Regel nicht, erläutert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Er beruft sich auf eine Reihe von entsprechenden Gerichtsentscheidungen. So wies etwa das Amtsgericht Köln 2011 die Klage einer Frau ab, die durch Schokolade verletzt worden war (Az.: 123 C 254/10). Die Kamellewerfer seien zwar gehalten, vorsichtig zu sein, aber beim Karnevalsumzug seien Verletzungen nicht ganz auszuschließen. Das sei auch jedem bekannt, der direkt am Zugweg steht. Auch ein Kläger, den eine Blume am Auge getroffen hatte, war schon 1986 vor dem Amtsgericht Eschweiler gescheitert (Az.: 6 C 599/85). Und vor dem Landgericht Trier war 1995 ein Mann erfolglos, der sich durch ein Bonbon am Zahn verletzt hatte (Az: 1 S 150/94).

 

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