Keine HU-Plakette für Wohnmobile
Unvollständig ausgestattete Wohnmobile bekommen bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) keine Plakette.
Das gilt auch für Kombis, Transporter oder Vans, die fürs Reisen umgebaut wurden und die in den Fahrzeugpapieren als Wohnmobile deklariert sind - also als Pkw mit besonderer Zweckbestimmung. „Wer entscheidende Teile der Ausstattung ausbaut, kommt damit nicht durch die HU, auch wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei ist“, erklärt Thomas Schuster von der Prüforganisation KÜS. „Denn das Fahrzeug entspricht dann nicht mehr der Fahrzeugbeschreibung.“ Nicht fehlen dürfen Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die tagsüber als Sitze dienen können, eine fest eingebaute Kochstelle, Einrichtungen zum Verstauen von Gepäck und ein Tisch, der allerdings leicht zu entfernen sein darf. Ansonsten handelt es sich laut Schuster um ein gewöhnliches Auto, das dann auch nur wie ein Pkw versteuert werden könne und nicht wie ein Wohnmobil, für das die Kfz-Steuer oft günstiger sei.
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