Ihr Arbeitsleben im Behörden-ABC

Zusammen mit seiner ersten Renteninformation erhält jeder Versicherte seinen Versicherungsverlauf – voller Zeiten und Abkürzungen.
von  Abendzeitung

Zusammen mit seiner ersten Renteninformation erhält jeder Versicherte seinen Versicherungsverlauf – voller Zeiten und Abkürzungen.


AAÜG
Verdienst nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz AFG Von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zeiten Ange. Hierbei handelt es sich um ein für die Zukunft angenommenes Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber nicht vorausbescheinigt hat. Solche Angaben sind in Rentenvorausberechnungen enthalten.

AUSL Versicherungszeiten, die in einem Land der EU oder einem Vertragsstaat zurückgelegt worden sind.

BEVO Bargeldlos entrichtete Beiträge

DPRA Nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen anerkannte Zeiten DEÜV Nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung gemeldete Zeiten; der Arbeitgeber hat einen Nachweis erteilt. DÜVO Nach der Datenübermittlungsverordnung gemeldete Zeiten; hierüber hat der Arbeitgeber einen Nachweis erteilt.

FÄndG Ist eine Bezeichnung für das Finanz-Änderungsgesetz 1967. Damit wurde die Kennzeichnung der im Markenverfahren entrichteten freiwilligen Beiträge und Pflichtbeiträge von Selbstständigen und unständig Beschäftigten geändert.

FELEG Zeiten, bei denen es sich um Pflichtbeiträge aufgrund des Bezugs von Ausgleichsgeld für die Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit.

FRG Nach dem Fremdrentengesetz anerkannte Zeiten FRGB Nach dem Fremdrentengesetz anerkannte Beschäftigungszeiten

FRGN Zeiten einer Nachversicherung

FZR Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung im Beitrittsgebiet Glbh. Glaubhaft gemachte Beitragszeiten, wenn die Höhe der Arbeitsentgelte nicht bekannt ist

 




HAUS Meldungen im Haushaltsscheckverfahren. Bei Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils handelt es sich um Pflichtbeiträge, Bei einem pauschalen Beitragsanteil des Arbeitgebers ist diese Zeit mit dem Zusatz „geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung” gekennzeichnet.

MUSG Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld in den 70er Jahren.

RBY Reichsgebiets-Beitragszeiten bis zum 7. Mai 1945 Reha. Vom Träger der Rehabilitation gemeldete Daten

Sozl. Zeiten des Bezugs von Kranken- oder Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder -hilfe

SVA
beitragspflichtiger Verdienst zur Pflichtversicherung im Beitrittsgebiet

SVN Mit Belegen des Sozialversicherungs-Nachweisheftes gemeldete Zeiten

VAB Beitragsunterlagen der Versicherungsanstalt Berlin ohne Nummer.

VK Nummer der Versicherungskarte.

Vorab Im voraus bescheinigtes Entgelt

Vorl. Vorläufig bescheinigtes Entgelt

 

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