Iban, die Schreckliche: Sepa kommt später
Brüssel Schwerer Rückschlag beim europäischen Zahlungssystem Sepa: Die Übergangsfrist soll um sechs Monate verlängert werden. Das würde bedeuten, dass Geldtransfers im hergebrachten Format noch bis zum 1. August möglich sind, teilte die EU-Kommission mit.
Mit dem Schritt will die EU-Behörde verhindern, dass vom 1.Februar an Zahlungen blockiert werden könnten, die nicht das neue Sepa-Format mit den internationalen IBAN-Kontonummern haben. Der offizielle Sepa-Start ist am 1. Februar.
EU-Finanzminister und das Europaparlament müssen dem Verlängerungs-Vorschlag noch zustimmen. „Wir bedauern das“, sagte die Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Eine weitere Verlängerung über den 1. August hinaus werde es nicht geben. „Einige Staaten sind bei der Umstellung weiter fortgeschritten als andere“, so die Sprecherin.
Die Kommission wolle mit dem Schritt Verbraucher und mittelständische Unternehmen schützen. Sepa steht für „Single Euro Payments Area“ – einen einheitlichen Zahlungsraum in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und gleich abgewickelt – egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Auslandsüberweisungen sollen so schneller ankommen.
Der Sepa-Raum besteht aus den 28 EU-Staaten und weiteren europäischen Ländern wie der Schweiz. Am offiziellen Starttermin 1. Februar soll trotz Verlängerung formal festgehalten werden.
Die Bundesbank hatte vor Verzögerungen bei Sepa gewarnt: Im November 2013 seien in Deutschland erst 32 Prozent aller Überweisungen im Sepa-Format erfolgt, Bankkunden müssen sich im Zuge der Umstellung an neue Zahlen gewöhnen.
Wichtig wird vor allem die Iban, die „International Bank Account Number“. Sie setzt sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Zusätzlich enthält die Iban den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird. Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt in der Regel die Bank.
Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst, Firmen, Selbstständige oder Vereine müssen sich allerdings umstellen.