Hohe Beiträge für Senioren

MÜNCHEN Endlich den Ruhestand genießen. Die meisten Senioren haben vor ihrem ersten Rententag errechnet, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung stehen wird. Trotzdem kommt für viele Ruheständler ein böses Erwachen: Sie haben nicht bedacht, mit welchen Beträgen die Kranken- und Pflegeversicherung zu Buche schlägt.
Beiträge auch auf Betriebsrenten und Pensionen. Die Stiftung Warentest warnt: Auch Rentner müssen Beiträge in die Kranken- und Pflegekasse zahlen, und zwar nicht nur auf ihre gesetzliche Rente. Sogar die Betriebsrente wird durch die Sozialabgaben geschmälert. Das gilt auch für Betriebsrenten aus einer Direktversicherung und Pensionen, selbst wenn sie auf einen Schlag ausgezahlt werden. In letzterem Fall wird die Einmalzahlung auf 120 Monate umgelegt. Kommt dabei eine rechnerische Monatszahlung von über 134,75 Euro heraus, greift die Beitragspflicht. Auf die gesetzliche Rente wird ein Beitragssatz von 8,2 Prozent erhoben, auf die anderen Zahlungen sogar von 15,5 Prozent.
Die 134,75-Euro-Grenze gilt auch für den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit. Liegt er allein oder zusammen mit den zusätzlichen Versorgungsbezügen über diesem Wert, greift die Versicherungspflicht.
183,71 Euro Abzüge für den Beispielrentner. Unterm Strich kann dies alles das Altersruhegeld empfindlich schmälern. Ein Beispiel: Frank Meier bekommt 1100 Euro gesetzliche Rente, dazu monatlich 200 Euro aus einer über den Arbeitgeber abgeschlossenen Riester-Rente und 30000 Euro Einmahlzahlung aus einem berufsständischen Versorgungswerk. Auf die gesetzliche Rente und die Riester-Rente werden unbegrenzt Beiträge fällig, auf die Zahlung des Versorgungswerks zehn Jahre lang. Es ergeben sich allein daraus monatliche Abzüge von 90,20 Euro (gesetzliche Rente), 31,00 Euro (Riester-Rente) und 30,75 Euro (die rechnerische Monatsleistung des Versorgungswerkes, aufgeteilt auf zehn Jahre beträgt 250 Euro). Obendrauf kommen 2,05 Prozent Pflegeversicherung, insgesamt 31,76 Euro. Alles in allem wird unser Beispielrrentner im Monat 183,71 Euro los.
Bei kinderlosen Rentnern, die nach 1940 geboren wurden, schlüge die Pflegeversicherung sogar mit 2,3 Prozent zu Buche, in unserem Fall mit 35,65 Euro.
Extra-Lasten für freiwillig Versicherte. Noch stärker werden Rentner belastet, die als „freiwillig versichert“ gelten. Dazu gehören viele Menschen, die während ihres Berufslebens nicht durchgängig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Die Regelung tifft beispielsweise Arbeitnehmer, die in jungen Jahren gut verdient haben und in einer privaten Kasse Mitglied waren, vor ihrem 55. Geburtstag aber in die gesetzliche Kasse zurückgekehrt sind.
Sie gelten nur dann als pflichtversichert, wenn die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Können sie diese 90 Prozent nicht vorweisen, gelten sie als freiwillig gesetzlich versichert. Dann werden auch Beiträge auf Zahlungen fällig, die die Krankenkasse bei gesetzlich versicherten Mitgliedern nicht interessiert – beispielsweise Auszahlungen einer privaten Kapitallebensversicherung.
Besonders hart: Freiwillig Versicherte müssen sogar auf Einkommen des Ehepartners Beiträge bezahlen, wenn dieser in einer privaten Krankenkasse Mitglied ist.
Folgende Beitragssätze müssen Pflichtversicherte laut "Finanztest" in der Krankenversicherung der Rentner zahlen:
8,2 Prozent auf die gesetzliche Rente, 15,5 Prozent auf Versorgungsbezüge wie die Betriebsrente aus einer Direktversicherung, Pensionen, eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-Rente sowie Leistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk. Einmahlzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Ergibt sich ein Wert von mehr als 134,75 Euro im Monat, sind zehnJahre lang 15,5 Prozent zu zahlen.
Verdienst über 450 Euro im Monat: Anteilige Betäge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Arbeitseinkommen, Gewinn aus selbständiger Tätigkeit: Abgaben, falls der Gewinn mehr als 134,75 im Monat beträgt.
Folgende Beitragssätze müssen freiwillig Versicherte zahlen:
15,5 Prozent der Bruttorente. Auf Antrag zahlt die Rentenkasse 7,3 Prozent als Zuschuss.
15,5 Prozent der Leistungen einer Direktversicherung oder anderer Versorgungsbezüge. Einmahlzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt.
14,9 Prozent auf Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente einer gesetzlichen Unfallversicherung, Auszahlungen einer privaten Kapitallebensversicherung. Auch hier werden Einmalzahlungen auf 120 Monate umgelegt.
Verdienst bis 450 Euro: Der Arbeitnehmer trägt die Beiträge zur Pflegeversicherung, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Bei einem Verdienst über 450 Euro werden anteilig Beiträge fällig.
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit: 14,9 Prozent.
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieteinkünfte: 14,9 Prozent.