Flug verpasst? Diese Rechte und Pflichten haben Reisende

Nichts ist ärgerlicher als den Flieger zu verpassen. Sei es aus Eigen- oder Fremdverschulden. Diese Rechten und Pflichten sollten Reisende kennen.
von  (leo/spot)

Stau auf dem Weg zum Flughafen, Verspätungen bei der Bahn oder plötzliche Krankheit - die Liste der Gründe, warum Reisende einen Abflug verpassen können, ist lange. Im Falle des "Worst Case" ist es wichtig, seine Rechte gut zu kennen.

Dieses Taschenbuch liefert Ihnen nützliche und interessante Fakten über die wichtigsten Flughäfen der Welt.

Szenario 1: Flieger verpasst, Eigenverschulden

Auch wenn einheitliche Regelungen fehlen, gilt grundsätzlich: Als Reisender sind Sie selbst für das rechtzeitige Einchecken am Flughafen verantwortlich. Ist das Boarding beendet und das Gate geschlossen, gilt der Flug unwiderruflich als verpasst. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend an den Schalter der betreffenden Fluggesellschaft wenden. Umbuchungen auf einen späteren Flug sind meistens kein Problem, können jedoch mit Gebühren verbunden sein. Ob und in welcher Höhe diese anfallen, hängt von der jeweiligen Airline ab. Sollten Sie den Flug komplett stornieren, haben Sie immerhin Anspruch auf die Rückerstattung von Steuern und Gebühren. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.

Szenario 2: Flieger verpasst, Fremdverschulden

Verpassen Sie einen Anschlussflug aufgrund von Verspätungen, die Ihre Fluggesellschaft zu verantworten hat, haben Sie nicht nur ein Recht auf eine kostenlose Umbuchung, sondern auch auf eine Entschädigungszahlung - unabhängig davon, ob beide Flüge bei derselben Airline gebucht wurden. Dies ist in der sogenannten EU-Fluggastrechteverordnung festgelegt. Je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung stehen Ihnen bis zu 600 Euro zu. Ansprüche können jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn ein Zubringerflug außerhalb der EU die Verspätung verschuldet und die betreffende Airline zusätzlich nicht in Europa ansässig ist.

Personentransportunternehmen wie die Deutsche Bahn können grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden, selbst wenn Sie nachweisen können, dass Sie wegen Verspätungen oder Zugausfällen den Flug verpasst haben. In diesem Fall sollten Sie unbedingt das Fahrgastrechte-Formular der DB ausfüllen, um wenigstens die Reisekosten rückerstattet zu bekommen. Am Flughafen selbst sind Sie allerdings auf die Kulanz Ihrer Fluggesellschaft angewiesen.

Szenario 3: Flieger verpasst, private Gründe

Egal ob Krankheit, Trauerfall oder sonstige Gründe: Treten Sie Ihren Flug nicht an, gelten dieselben Regeln wie in Szenario 1. Sie haben rechtlich keinerlei Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Zeichnet sich bereits im Vorfeld ab, dass Sie den Flug nicht wahrnehmen können, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Airline in Verbindung setzen. Unter Umständen können Sie so von Ihrer Reise zurücktreten und bleiben nicht auf den vollen Stornokosten sitzen.

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