Finanzvorsorge: Wie Sie mit dem Chef sparen

München - Die Südamerika-Rundreise nach der Pensionierung, ein Mountainbike fürs Enkerl oder eine neue Couch und einen größeren Fernseher im Wohnzimmer: Die Menschen träumen von unterschiedlichsten Anschaffungen im Alter – und einem finanziell unbeschwerten Leben. Für viele geht’s während der jahrzehntelangen Schufterei darum, genügend Geld für den Lebensunterhalt anzusparen.
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Der Staat fördert das private Sparen fürs Alter – nicht nur mit Riester-Verträgen, sondern auch über die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Auf die hat jeder Arbeitnehmer Anspruch – und sie kann sich lohnen.
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Grundgedanke bei deren Einführung war es, den Arbeitnehmer durch die Zusatzleistung des Betriebs an das Unternehmen zu binden. Heutzutage finanziert der Mitarbeiter seine Betriebsrente oft auch selbst.
Man spricht hier von einer Entgeltumwandlung. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber spart der Angestellte allein oder teilt sich den Betrag mit der Firma. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber ihm den Beitrag zur Altersvorsorge zum Lohn dazugibt.
Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge einfordern?
„Betriebliche Altersvorsorge funktioniert, indem der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes umwandelt in eine Rentenversicherung“, erklärt Finanz- experte Michael Heinz. Beschäftigte können das von ihrem Arbeitgeber verlangen. Auf die Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 Anspruch, der Arbeitgeber muss ihn aber nicht darauf hinweisen. Der Mitarbeiter zahlt seine Beiträge im Gegensatz zu einer privaten Altersvorsorge nicht selbst ein. Das ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Was ist der Vorteil dieser Entgeltumwandlung?
Die Sparbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in einen Vorsorgevertrag überweist, sind zunächst frei von Steuern und Sozialabgaben. Somit finanziert der Staat die Altersvorsorge mit. Einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig sind die Auszahlungen dann erst im Ruhestand.
Und welche Nachteile hat diese Umwandlung?
Weil das Bruttogehalt niedriger ist, zahlt der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben an den Fiskus. Somit sinken die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Zudem kann die Betriebsrente vor Erreichen des Rentenalters im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen nicht ausbezahlt werden.
Was ist, wenn mein Unternehmen keine bAV anbietet?
Dann sollte der Angestellte seinen Chef darauf ansprechen, rät Verbraucherschützer Thomas Hentschel. „Vielleicht weiß der nichts davon und wird sich dann für die gesamte Belegschaft um eine Lösung bemühen“, sagt Hentschel.
Wie lohnenswert ist die bAV überhaupt noch?
Der Garantiezins ist mit derzeit 1,25 Prozent niedrig. Allerdings kommt eine Überschussbeteiligung hinzu. Somit kehren die Versicherer letztlich immer noch etwa vier Prozent raus.
Grundsätzlich lohnt es sich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber aber gar nichts zuschießt, sollte der Mitarbeiter es eher lassen. Denn durch die nachgelagerte Besteuerung lohnt sich diese Form der Altersvorsorge ansonsten nicht.
Welchen Betrag kann der Arbeitnehmer jedes Jahr umwandeln?
Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens kann jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung umwandeln. Seit Januar 2015 sind das jährlich 2904 Euro oder monatlich 242 Euro.
Kann die Betriebsrente verfallen? Die Anwartschaften aus der bAV, die ab 2009 erworben wurden, können nicht verfallen. Die Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat das 25. Lebensjahr vollendet und die Pensionszusage besteht mindestens fünf Jahre. Auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers ist das eingezahlte Geld sicher.
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeber-Wechsel?
Dann kann der Mitarbeiter die erworbenen Ansprüche aus der bAV mitnehmen. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich aber nur auf die Direktversicherung, den Pensionsfonds und die Pensionskasse. Es empfiehlt sich, in diesem Fall beim neuen Arbeitgeber anzufragen, ob er den alten Vertrag übernimmt.
Wenn’s finanziell eng wird: Sollen Verbraucher die Altersvorsorgeverträge auflösen?
Keinesfalls. Grund: Die Auflösung von Verträgen führt fast immer zu Verlusten. Wer etwa einen Riester-Vertrag kündigt und sich vorzeitig auszahlen lässt, muss die bisher erhaltene Förderung zurückerstatten. Sinnvoller ist es daher, einen Vertrag zeitweise ruhen zu lassen oder die Sparraten zu reduzieren.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Auch dann ist die bAV in der Regel vor dem Staat sicher. Solange Sparer das Arbeitslosengeld I erhalten, sind sie nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Rücklagen anzutasten.
Zusätzlich hat jede erwerbsfähige Person einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr für die Bildung von Vermögen, das der Altersvorsorge dient.
Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht?
Sobald der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat, kann er zwischen den monatlichen Rentenzahlungen und der einmaligen Kapitalauszahlung wählen.