Entschädigung bei Verspätungen mit dem Zug
LUXEMBURG/BRÜSSEL Durchbruch für die Kundenrechte von Bahn-Reisenden: Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Zug zu spät kommt, und zwar auch dann, wenn schlechtes Wetter oder ein Arbeitskampf die Ursache sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof verkündet.
50 Prozent ab zwei Stunden. Die Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit in Österreich zurück. Jetzt legten die Luxemburger Richter fest: Bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden haben die Kunden ein Recht auf ein Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen die Hälfte des Preises erstatten. Das Urteil betrifft alle Bahnunternehmen. Die Erstattungspflicht gilt nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs- oder Omnibusfernverkehr.
Fahrgastvertreter zufrieden. Die Deutsche Bahn versprach, die Entscheidung unverzüglich umzusetzen. Eine Sprecherin sagte, das Unternehmen habe sich schon in der Vergangenheit eher selten auf höhere Gewalt berufen, wenn Kunden Entschädigung verlangten. Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage entzogen. „Jetzt muss das Urteil in nationales Recht umgewandelt werden“, sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff zur AZ.
Formular ausfüllen, Fahrkarte einreichen. Wer seine Ansprüche geltend machen will, sollte dafür ein Formular ausfüllen, das einheitlich für die Bahn und einen großen Teil der deutschen Privatbahnen gilt. Alternativ kann der Kunde mit seinen eigenen Worten schildern, welche Fahrt er geplant hatte und wann er tatsächlich ankam. Außerdem ist die Fahrkarte plus eine Bestätigung des Schaffners oder Bahnhofsschalters über die Verspätung vorzulegen. Ohne die Bestätigung müssen sich Kunden darauf verlassen, dass das Servicezentrum die Verspätung rückwirkend feststellt.
Beim Umsteigen zählt die Ankunftszeit am Ziel. Bei der Verspätung komme es auf die Ankunft am Zielbahnhof an, sagte Pro-Bahn-Sprecher Aschoff. Das heißt: Verpasst ein Kunde beispielsweise wegen einer 30-Minuten-Verspätung einen Anschlusszug und kommt dadurch zwei Stunden zu spät an, wird die Hälfte des Preises fällig. Ausnahmen sind allenfalls denkbar, wenn Fahrten mit zwei verschiedenen Bahnunternehmen kombiniert werden.
Der Kunde muss sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Hat sein Zug mehr als eine Stunde Verspätung und muss er deswegen auswärts im Hotel übernachten, muss die Bahn die Kosten hierfür tragen. Je nach Einzelfall zahlt die Bahn auch Taxikosten bis zu 80 Euro. Wer eine Zeitkarte hat, bekommt bis zu 15 Euro Entschädigung. Wer einen Sprinter-Zuschlag gezahlt hat, bekommt ihn ab 30 Minuten Verspätung zurück. Bagatellbeträge bis vier Euro werden allerdings nicht ausgezahlt. sun