Elektro-Räder, die kaum zu bremsen sind
MÜNCHEN Auf der jüngsten Bike Expo in München waren sie der große Renner: In der Fahrradbranche geht der Trend zu den E-Bikes, den Rädern mit Elektromotor. Die ersten günstigen Angebote gibt es bereits unter 1000 Euro. Doch jetzt haben Stiftung Warentest und der ADAC die Euphorie gedämpft. Viele Räder fielen im Test durch, zudem gibt es ungeklärte Versicherungsfragen.
Insgesamt zwölf Modelle standen auf dem Prüfstand, in Preislagen zwischen 900 und 2700 Euro. Doch nur drei erhielten die Note „Gut”. Ein Pedelec bekam sogar die Note „Mangelhaft” , drei weitere ein „Ausreichend”. Besonders heikel sind die Bremsen.
Laut ADAC müssen diese wegen des höheren Gewichtes der Räder und der höheren Durchschnittsgeschwindigkeit belastbarer sein als bei herkömmlichen Rädern. Nicht jedes verfügt über hydraulische Bremsen. Aber auch die Stabilität des Rahmens war bei manchen Modellen ein Schwachpunkt. Drei Testkandidaten fielen durch Risse oder sogar einen Bruch des Rahmens auf, so das E-Tour Bike von Pegasus, dessen Rahmen bereits nach 10000 Kilometern im Test brach.
Als gefährlich beurteilten Stiftung Warentest und ADAC auch das Nachlaufen des Motors. Obwohl schon nicht mehr getreten wurde, lief der Motor bei den getesteten Rädern von Pegasus, Prophete und Ruhrwerk noch weiter.
Ein weiterer Nachteil der E-Bikes: Wegen der Kabel entlang des Sattelrohres oder der platzraubenden Akkus (oft am Gepäckträger) kann meist kein Kindersitz befestigt werden. Dagegen eigneten sich die Pedelecs gut zum Ziehen von Kinderfahrradanhängern.
Als gut wurden das Vitality Elite von Kreidler und das Leeds HS von Raleigh sowie das Trekkingrad Diamant Zouma Sport eingestuft. Sie überzeugten unter anderem durch effektive, vollhydraulische Bremsen. In den Kategorien Fahren, Antriebssystem und Motor, Sicherheit und Haltbarkeit leisteten sich diese Räder keine wirklichen Schwächen.
Noch ungeklärt: die Haftungsfrage. Nicht bei jeder Haftpflichtversicherung sind Unfälle mit dem Pedelec abgedeckt. Denn der Schutz ist oftmals auf Fahrräder und „nicht selbstfahrende Fahrzeuge” beschränkt. Vor der ersten Fahrt sollte mit der Versicherung unbedingt geklärt werden, ob diese für Schäden aufkommt.
Wer sich für ein Pedelec mit einer Anfahrhilfe entscheidet, sollte wissen, dass es sich verkehrsrechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt: Es kann sich aus eigener Kraft – ohne Mittreten – bewegen. Deshalb ist mindestens eine Mofaprüfbescheinigung nötig, wenn der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren wurde und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis für größere Fahrzeuge ist. Radwege dürfen innerorts nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen „Mofa frei” gestattet ist.
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