Ein BMW? Der ist dem Prinzen nicht fein genug

Seine Durchlaucht Prinz Marcus Frank Adolf von Anhalt (44) kämpft vor dem Münchner Amtsgericht gegen den Vorwurf, ohne Führerschein zu fahren
von  Torsten Huber

München - Schwarze Lederjacke, Burberry-Schal, Sonnenbrille, um den Mund ein breites Zahnpasta-Lächeln: So sitzt Prinz Marcus Frank Adolf von Anhalt (44) im Münchner Amtsgericht.
„Ich komme gerade aus Los Angeles. Elf Stunden saß ich im Flieger. Erster Klasse natürlich”, sagt er. „Ich weiß nicht, was die von mir wollen.”

Die AZ hilft bei der Aufklärung: Dem Ex-Bordellbetreiber (seine bundesweit 18Clubs hat er verpachtet) wird zum Vorwurf gemacht, dass er am 18. August 2009 gegen 13.17 Uhr ohne Fahrerlaubnis mit einem BMW X5 auf der A8 mit 97 Stundenkilometern von einer Radarfalle geblitzt wurde. Um die Geschwindigkeitsüberschreitung geht es der Justiz nicht. Sie will von Anhalt wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein belangen.

Sein Verteidiger Olaf Langhanki ist empört: „Der Belastungseifer ist so groß, dass man die Blicke für die Realität verloren hat. Wir werden beweisen, dass mein Mandant nicht am Steuer saß.”
Der Adoptiv-Prinz hat bereits neun Vorstrafen. 2008 beschlagnahmte die Münchner Polizei eine seiner Edelkarossen, mit der er beim „Rushh Drive”, einem illegalen Autorennen, teilgenommen hatte.
Ein Amtsgericht in Baden-Württemberg verdonnerte ihn zuletzt wegen Trunkenheit am Steuer (1,18 Promille) zu 200000 Euro Geldstrafe.

Peanuts für den Multi-Millionär mit Wohnsitzen in Los Angeles, Dubai und Monte Carlo. Der BMW mit Pforzheimer Kennzeichen läuft zwar auf seinen Namen. Doch der Prinz schwört: „In so einen Wagen setze ich mich nicht rein.” Er bevorzuge Porsche, Ferrari und Rolls-Royce. Aha.
Der Prozess verlief ganz nach dem Geschmack des Prinzen: Schnell und mit einer Einstellung des Verfahrens. Auf dem Blitzerfoto saß ein Mann mit Glatze am Steuer. Der Prinz: „Das war der Bernie. Das habe ich doch immer schon gesagt.”

Allerdings: Seine Prozesskosten von rund 15000 Euro (vier Flüge, Anwälte) muss er selber zahlen.

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