Die wichtigsten Fakten zu den neuen Kontonummern
München - 22 Ziffern – so lang sind die neuen Kontonummern, die sich Verbraucher spätestens ab 2014 merken sollten. Weil Überweisungen in Europa vereinheitlicht werden sollen, kommt die neue Kontonummer IBAN. Das hat jetzt die EU beschlossen.
Was ist an IBAN neu?
Das Kürzel steht für „International Bank Account Number“ (internationale Kontonummer). Es soll den Zahlungsverkehr zwischen Banken und Verbrauchern innerhalb Europas vereinheitlichen – deswegen der Begriff „SEPA-Verfahren“ (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).
Die neue Kontonummer setzt sich aus der Länderkennzeichnung DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Wirklich neu sind also Länderkennzeichnung und Prüfziffer. Ausländische Kontonummern können kürzer oder länger sein als inländische.
Gelten die alten Kontonummern weiter?
Ja, innerhalb Deutschlands können die Verbraucher ihre bisherigen Nummern bis Februar 2016 nutzen.
Was ist mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften?
Sie bleiben bestehen, wenn der Kontoinhaber oder die beteiligten Firmen nichts anderes vereinbaren.
Müssen Kontoinhaber zustimmen, wenn Firmen Lastschriftermächtigungen auf die neue Nummer umstellen wollen?
Firmen verschicken zurzeit Schreiben, die suggerieren, Bankkunden müssten unbedingt neue Einzugsermächtigungen erteilen, damit die Zahlungen weiter abgebucht werden können. Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern stellt aber klar: Bankkunden müssen bei bestehenden Geschäftsbeziehungen nichts umstellen.
Hat die neue Nummer auch Nachteile?
Ja, bei fehlerhaften Abbuchungen verkürzt sich unter Umständen der Zeitraum, innerhalb dessen Bankkunden widersprechen können. Künftig gilt eine Frist von acht Wochen ab dem Buchungstag. Bisher sind es bis zu sechs Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der normalerweise zum Ende eines Quartals erfolgt.
Die Stiftung Warentest stellt außerdem fest, dass Kunden bei falschen oder unberechtigten Lastschriften 13 Monate lang eine Rückbuchung verlangen können. Ausnahme: Abbuchungsaufträge können generell nicht rückgängig gemacht werden – bei ihnen handelt es sich nämlich um Aufträge, die der Kunde seiner Bank erteilt, selbst wenn er dazu das Formular einer Firma nutzt.
Was ist, wenn sich der Kunde bei der Eingabe einer Kontonummer vertippt?
Dann ist er auf die Kulanz seiner Bank angewiesen, will er den Fehler rückgängig machen – und darauf, dass das Geld inzwischen nicht schon von seinem Konto auf das andere transferiert wurde. Einen Rechtsanspruch darauf, dass die Bank hilft, seinen Schreib- oder Tippfehler auszumerzen, hat er nämlich nicht.
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