Die Bundesnetzagentur hilft beim Anbieterwechsel

Tage- oder sogar wochenlang ohne Telefon, weil der bisherige Anschluss gekündigt wurde, der neue aber noch nicht steht – das muss nicht sein. So klappt der Wechsel in den neuen Vertrag
von  Susanne Stephan

 

Nichts geht mehr. Die Telefonleitung bleibt stumm, auch die Leitung ins Internet ist tot. Wenn der Nutzer richtig Pech hat, wohnt er in einem Funkloch, kann nicht einmal per Handy telefonieren und ist vollkommen von der Außenwelt abgeschnitten.

Eine Erfahrung, die sich jeder Telefonkunde lieber sparen möchte, die aber manchen nicht erspart bleibt, wenn sie den Anbieter wechseln. Zum Glück gibt es Hilfe vom Amt.

Klare Regelung. Die gesetzliche Regelung für den Anbieterwechsel ist eindeutig: Höchstens einen Kalendertag lang darf der Anschluss unterbrochen werden. Herrscht Stillstand in der Leitung, sollten sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden (Adressen am Ende dieses Beitrags) Die Bundesnetzagentur verspricht, „gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zuzugehen, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels zu erreichen“. Innerhalb eines guten Jahres – zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 30. Juni 2013 – habe das Amt in 4000 Fällen Kunden helfen können, berichtet Agentur-Sprecher René Henn.

Nachträgliche Vertragsänderungen führen oft zu Fehlern. Besser ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu Scherereien kommt. Das Verbraucherportal Teltarif warnt: Nachträgliche Änderungen am Vertrag – also beispielsweise eine zusätzliche Flatrate oder eine weitere Sim-Karte – überfordern die Anbieter häufig und führen zu Kommunikationspannen. Deswegen macht es Sinn, sich für die Wahl der Tarifoptionen und den Abschluss des Vertrages ausreichend Zeit zu nehmen. Wichtig ist es auch, akribisch darauf zu achten, dass alle Angaben im Antrag korrekt sind – also die bisherigen Nummern, welche davon mitgenommen werden sollen sowie Adresse und Lage der Wohnung. Wer nicht im Internet buchen möchte, kann seinen Anschluss telefonisch, auf dem Postweg oder im Laden beantragten. Teltarif rät von Verkäufern ab, die beispielsweise in Elektro-Märkten oder Fußgängerzonen anzutreffen sind. Sie arbeiten auf Provisionsbasis, beraten also unter Umständen nicht ausreichend, sagen die Experten. Teltarif berichtet, immer wieder schilderten Nutzer, dass ihnen Optionen dazugebucht wurden, die sie nicht beauftragt hätten. In solchen Fällen ist Ärger beim Anbieterwechsel programmiert.

Die Kündigung dem Anbieter überlassen. Bei einem Vertragswechsel schließen sich der bisherige und der künftige Anbieter kurz, um die Übergabe störungsfrei zu regeln. Das funktioniert am besten, wenn der Kunde die Kündigung seinem künftigen Anbieter überlässt. Andernfalls ist möglicherweise der Anschluss tot, bevor die neue Leitung steht. Klappt’s wider Erwarten nicht, ist der alte Anbieter verpflichtet, den Anschluss weiter zur Verfügung zu stellen, bis die neue Verbindung hergestellt ist. sun

www.bundesnetzagentur.de; oder tk-anbieterwechsel@bnetza.de; Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Infos von Montag bis Freitag jeweils neun bis zwölf Uhr unter 030 22480-500.

 

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