Der Staat stockt die Rente auf
Wenn es im Alter nicht zum Leben reicht, gibt es einen Zuschuss. Welche Bedingungen dafür gelten, was für Witwen wichtig ist.
Wer Zeit seines Arbeitslebens nur wenig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und im Alter mit seiner Rente unter dem Sozialhilfe-Niveau landet, hat in der Regel Anspruch auf die Grundsicherung im Alter – der Staat stockt die Rente deutschlandweit auf durchschnittlich 688 Euro auf, in München ist der Zuschuss wegen der hohen Mieten im Schnitt höher.
Zum Einkommen zählt dabei später aber nicht nur die Nettorente vom Staat. Auch andere Renten und Pensionen jeder Art, also auch Riester- oder Rürup-Renten sowie Betriebsrenten, Miet- und Zinseinkünfte werden angerechnet. Darüber hinaus müssen Bedürftige auch ihr Vermögen aufzehren, bevor sie staatliche Hilfe erhalten.
Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind bei Grundsicherung im Alter weit niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis zu 2600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu. Ausnahmen gelten nur für eine angemessene selbst genutzte Immobilie, angemessenen Hausrat oder Familien- und Erbstücke, deren ideeller Wert den Verkaufswert deutlich übersteigt. Weil alle Zusatzeinkünfte angerechnet werden, scheint sich die Altersvorsorge für Geringverdiener, die später auf Grundsicherung angewiesen sind, auf den ersten Blick nicht zu lohnen.
Doch das gilt erstens nur nach geltender Rechtslage und zweitens nur für jene, die auch sicher wissen, dass sie später auf Grundsicherung angewiesen sind. Jüngere Vorsorgesparer sollten sich daher trotz geltender Rechtslage nicht von der Vorsorge abhalten lassen. Denn auf politischer Ebene wird längst intensiv darüber diskutiert, zum Beispiel Einnahmen aus der Riester- Rente oder anderen geförderten Vorsorgeformen von der Einkommensanrechnung auszunehmen.
Der Grund ist simpel: Anders lässt sich die Gefahr der Altersarmut kaum bannen. Darüber hinaus kann niemand über 30 oder gar 40 Jahre im Voraus verlässlich abschätzen, ob er später wirklich auf Grundsicherung angewiesen ist bzw. ob es sie in der heutigen Form später noch gibt. Deshalb sollten auch Geringverdiener alle Möglichkeiten zur Vorsorge ausschöpfen. Mehr noch als für andere Vorsorgesparer ist es für sie aber wichtig, flexibel zu bleiben.
Dann können sie ihre Versorgungssituation rechtzeitig vor Rentenbeginn unter den dann geltenden Rahmenbedingungen noch einmal prüfen und ggf. korrigieren. Das gilt auch für Ehepaare: Zwar glauben die sich in der Regel gut abgesichert. Denn wenn der eine Partner stirbt, hat der andere Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente vom Staat. Die bessert das Einkommen des überlebenden Partners jedoch nicht ungeschmälert auf.
Denn eigene Einkünfte werden teilweise angerechnet, sofern sie bestimmte Pauschbeträge übersteigen. Grundsätzlich haben Hinterbliebene gegenwärtig in den alten Bundesländern einen Freibetrag von 741,05 Euro, in den neuen Bundesländern sind es 657,89 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 157,19 Euro (alte Bundesländer) bzw. 139,55 Euro (neue Bundesländer) hinzu.
Eigenes Einkommen der Kinder wird auf den Aufstockungsbetrag allerdings ebenfalls bis auf einen Pauschbetrag von 494,03 bzw. 438,59 Euro angerechnet. Zum anrechenbaren Einkommen zählen nahezu alle Einkünfte, die der Hinterbliebene erhält, also neben Erwerbseinnahmen und den eigenen gesetzlichen Rentenansprüchen auch die eigenen Ansprüche auf eine private oder betriebliche Rente, Unfallrenten, Einkünfte aus Vermögen oder zum Beispiel auch das Elterngeld. Nicht angerechnet werden lediglich andere Hinterbliebenenrenten wie zum Beispiel eine Rente, die der Arbeitgeber des Verstorbenen den Hinterbliebenen zahlt.
Das Gleiche gilt für Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Ausbildungsförderung (Bafög), welche die Kinder erhalten. Allerdings gibt es auch bei der Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente eine große Ausnahme: Eigene Ansprüche auf eine Riester-Rente bleiben komplett außen vor, sofern der Vertrag im Rahmen der Höchstbeträge bespart und auch die staatliche Förderung genutzt wird.
Deshalb bietet die Riester-Rente vor allem Frauen die einzige Chance, zusätzliches Einkommen für das Alter anzusparen, das später nicht auf die Witwenrente angerechnet wird und daher den Lebensstandard im Alter auf jeden Fall erhöht. Das macht die staatliche geförderte Zusatzrente für verheiratete Frauen besonders attraktiv. Auch nicht Berufstätige sollten daher die Chance nutzen und einen eigenen Vertrag für sich abschließen.
Die AZ-Serie gibt es als Buch: Den Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der Verbraucherzentrale NRW erhalten Sie beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf. Einzelpreis 9,90 , zzgl. 2,50 Euro Versandkostenpauschale. Bestellung auch unter vz-ratgeber.de, publikationen@vz-nrw.de, Fax 0211/38 09 555, Tel.: 0211/38 09 235
- Themen: