Demenz - Das Dilemma bei der Betreuung

Für 2.500 demenzkranke Münchner hat das Gericht Berufsbetreuer bestellt, die deren Leben regeln. Nicht alle Angehörigen sind glücklich damit.
von  Irene Kleber
Nicht immer sind Freunde und Verwandte mit den Entscheidungen rechtlicher Betreuer einverstanden.
Nicht immer sind Freunde und Verwandte mit den Entscheidungen rechtlicher Betreuer einverstanden. © dpa

Betreuung – der Begriff ist für viele Menschen ein Reizwort. Denn die Vorstellung, dass man mal so psychisch krank (oder dement) wird, dass ein anderer Mensch darüber entscheiden muss, wie man versorgt wird oder wo man leben soll, ist beklemmend. Wer will sich denn schon entmündigt fühlen?

Gedacht ist das Betreuungsrecht allerdings anders: Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte sollen keine eigenen Entscheidung treffen, sondern den Willen des Betroffenen durchsetzen.

Im besten Fall hat man frühzeitig selbst in einer Vorsorgevollmacht erklärt, wer einmal die Betreuung übernehmen und das eigene Leben regeln, über die Pflege, den Aufenthaltsort und das Vermögen entscheiden soll – zum Beispiel der Partner, die Kinder oder ein langjähriger Freund.

Gibt es ein solches Dokument nicht, bestellt ein Betreuungsrichter am Amtsgericht für den Betroffenen einen rechtlichen Betreuer. Das kann dann ein Angehöriger sein – aber auch ein Berufsbetreuer oder ein fremder, ehrenamtlicher Betreuer, etwa von einem Betreuungsverein.

Wie viele Betreuungsfälle gibt es in München?

Im vergangenen Jahr zählte das Münchner Betreuungsgericht 15.387 laufende Fälle (München mit Landkreis; 8.100 Fälle waren neu dazugekommen). Hier hatten die Betroffenen vorab keine Vorsorgevollmacht erteilt.

Bei etwa einem Drittel der Betroffenen, also rund 5.000 Fällen, handelt es sich um Demenzkranke, schätzt Richter Michael Gottstein, der das Betreuungsgericht leitet. Bei den anderen geht es beispielsweise um Psychosen, Alkohol- oder Spielsucht oder vorübergehende Betreuungen nach Schlaganfällen.

Bei etwa der Hälfte der Demenzfälle im letzten Jahr entschied das Gericht, einen Familienangehörigen als Betreuer zu bestellen. In den anderen schätzungsweise rund 2.500 Fällen setzt es einen Berufsbetreuer ein. Damit sind freilich nicht alle Angehörigen glücklich, einige klagen gegen die Entscheidung.

Wie viele rechtliche Betreuer gibt es in München?

Ende Juni 2017 zählte die Betreuungsstelle der Stadt rund 350 rechtliche Berufsbetreuer. Laut Sozialreferat sind ein Viertel davon Sozialpädagogen, 37 Prozent Rechtsanwälte, 26 Prozent sonstige Berufe und zwölf Prozent ehrenamtliche Vereins-Betreuer. Die Berufsbezeichnung "Berufsbetreuer" ist rechtlich nicht geschützt.

Wann kann das Gericht einen Angehörigen als Betreuer ablehnen?

Es gibt mehrere mögliche Gründe, erklärt Richter Gottstein. "Wenn der Kranke dies selbst ablehnt etwa. Wenn der Angehörige damit überfordert erscheint. Oder wenn es Interessenskonflikte gibt – wie den Verdacht, dass der Angehörige etwa auf eine Immobilie oder Vermögen des Demenzkranken zugreifen möchte."

Wie kommt es überhaupt zu einer Betreuung?

Im Prinzip kann sich jeder ans Betreuungsgericht wenden: ein Arzt, sozialer Dienst, Nachbar, Angehöriger oder Betroffener selbst. Dieses beauftragt die Betreuungsbehörde der Stadt, den Fall zu untersuchen und einen Bericht dazu zu schicken. Den wertet ein Betreuungsrichter aus, spricht bei strittigen Fragen mit einem medizinischen oder psychiatrischen Sachverständigen und lässt einen unabhängigen Verfahrenspfleger Stellung nehmen. Erst dann entscheidet der Richter. "Das alles kann bis zu drei Monate dauern", sagt Gottstein. "In dringenden Fällen gibt es Entscheidungen aber auch innerhalb von drei Tagen."

Was, wenn ein Angehöriger eine Gerichtsentscheidung nicht akzeptieren möchte?

Dann, so Gottstein, kann sich der Angehörige beim Amtsgericht beschweren. Die Akten gehen dann ans Landgericht, das weiter entscheidet. Die meisten Beschwerden, sagt er, "werden allerdings abgewiesen". Trotzdem gibt es in München einige Dutzend Fälle im Jahr, in denen die Betreuer auch ausgewechselt werden. Weil ein Betroffener seinem Betreuer beispielsweise nicht vertraut, weil dem Betreuer Fehler zur Last gelegt werden, oder weil der Betreuer selbst abgelöst werden will.

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