Das gilt es beim Corona-Bußgeld in Restaurants zu beachten

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Bußgeld beim Hinterlassen von falschen Kontaktdaten in Restaurants erhoben wird.
(jom/spot) |
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Das Angeben falscher Kontaktdaten wird bestraft.
Heiko Kueverling/shutterstock.com Das Angeben falscher Kontaktdaten wird bestraft.

Nachdem die Corona-Infektionszahlen wieder angestiegen sind, haben sich Bund und Länder auf neue Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus geeinigt. Unter anderem werden Falschangaben bei der Gästeregistrierung in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften bestraft.

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Laut "Spiegel Online" haben sich Angela Merkel (66) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, dass ein Mindestbußgeld von 50 Euro erhoben wird, sobald Besucher bei der Datenerfassung zur Nachverfolgung von Infektionsfällen falsche Kontaktdaten hinterlassen.

Zudem werden zu der sogenannten "AHA"-Regel - Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken - noch zwei Buchstaben hinzugefügt: "C" steht für die Corona-Warn-App und "L" für Lüften. Regelmäßiges Stoßlüften in allen Räumen kann laut Experten die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus verringern.

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  • Esselte am 29.09.2020 17:19 Uhr / Bewertung:

    Einen falschen Namen angeben ist etwa so schlau wie bei einer Amazon-Bestellung eine falsche Adresse zu hinterlegen.

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