Das digitale Lohnsteuer-Zeitalter

Und wieder geht eine Ära zu Ende: Die farbige Lohnsteuerkarte auf Pappe, die immer im Herbst an etwa 35 Millionen Bürger unterwegs war, hat ausgedient. Was Sie jetzt wissen sollten...
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Auslaufmodell: Die Lohnsteuerkarte aus Pappe
dapd Auslaufmodell: Die Lohnsteuerkarte aus Pappe

Und wieder geht eine Ära zu Ende: Die farbige Lohnsteuerkarte auf Pappe, die immer im Herbst an etwa 35 Millionen Bürger unterwegs war, hat ausgedient. Was Sie jetzt wissen sollten...

Nach 85 Jahren wird der Klassiker abgelöst durch ein elektronisches Verfahren. Weil das aber noch technische Probleme hat, müssen sich Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber auf eine Übergangszeit einstellen. Erst 2012 soll alles digital gehen. Die letzte gelbe Pappkarte aus 2010 gilt deshalb auch nächstes Jahr noch weiter.

Aber aufgepasst: Um 2011 nicht etwa in einer schlechteren Steuerklasse zu landen oder Nachzahlungen am Hals zu haben, sollten Arbeitnehmer in den nächsten Wochen ein wachsames Auge auf die eigene Umstellung haben, wie Steuerexperten empfehlen. Wer zum Jahreswechsel seine Lohnsteuerabrechnung vom Chef bekomme, sei gut beraten, sie vorsorglich zu kopieren. "Im eigenen Interesse", rät Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Steuerliche Veränderungen bei Scheidung, Jobwechsel, Umzug, Heirat oder Geburt von Nachwuchs müssen Bürger nach wie vor noch selbst melden. Hier einige Tipps, worauf in der Übergangszeit zu achten ist:

Wie läuft der Daten-Übertrag?

Die Lohnsteuerkarte 2010 wird nicht mehr wie gewohnt vom Chef ausgehändigt. Er darf sie auch auf keinen Fall vernichten, weil die Eintragungen wie Steuerklasse, Kinder oder Freibeträge für 2011 weiter gültig bleiben und ins neue elektronische System eingelesen werden. "Wer schlau ist, kopiert seine Daten", betont Spargen - vorsorglich, falls bei der Umstellung etwas schief gehen sollte. Schlimmstenfalls rutscht der Arbeitnehmer in die schlechteste Steuerklasse und muss mehr abführen. Wer 2011 den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte mit zum neuen Job.

Was ist zu prüfen?

Jeder sollte nachschauen, ob die Daten aus 2010 auch 2011 noch stimmen. Sind die Freibeträge, die monatlich für mehr netto im Geldbeutel sorgen, zu hoch, kann das empfindliche Nachzahlungen bedeuten, gibt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) zu bedenken. Fällt etwa die bessere Steuerklasse II für Alleinerziehende weg, weil ein Lebenspartner in die Wohnung gezogen ist, muss das gemeldet werden. Gleiches gilt, wenn beispielsweise Pendler weniger Fahrkosten haben. Auch bei Änderungen zugunsten des Bürgers ist man zur Korrektur verpflichtet. Etwa, wenn mehr Kinderfreibetrag drin ist. Oder wenn nach der Scheidung die Steuerklasse I statt III ansteht.

Wo sind Änderungen anzumelden?

Wer heiratet, umzieht oder ein Kind bekommt, kann solche Änderungen oder Neueintragungen auf der Lohnsteuerkarte nur noch bis zum Jahreswechsel bei der Gemeinde anmelden. Das gilt auch für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, sprich: die Freibeträge, die den Nettolohn nach oben gehen lassen. Ab 2011 ist dann das Finanzamt für alles zuständig. Wichtig: Wer einen Freibetrag eintragen lässt, muss auch eine Steuererklärung abgeben.

Was gilt für Berufsanfänger?

Wer 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte braucht, bekommt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt. Das gilt auch, falls die Lohnsteuerkarte aus Karton verloren ging oder zerstört ist. Eine Ausnahme gibt es für ledige Auszubildende, die 2011 eine Lehre beginnen. Sie darf der Arbeitgeber auch ohne Ersatzbescheinigung gleich in die Steuerklasse I eingruppieren, wenn es sich ums erste Dienstverhältnis handelt.

Was passiert ab 2012?

Ab dann regeln Firmen und Finanzämter den Lohnsteuerabzug über das neue System Elsterlohn II. Anstelle der Lohnsteuerkarte braucht der Arbeitgeber dann nur noch die steuerliche Identifikationsnummer, die jedem Bürger bereits zugeteilt ist, sowie das Geburtsdatum. Die Personalabteilung kann damit künftig alle notwendigen Daten bei der sogenannten ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern abrufen. Dort seien die gleichen Daten zentral gesammelt wie auf der bisherigen Lohnsteuerkarte vermerkt, betont Spargen.

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