Das ändert sich für Verbraucher im März

Rentner, Steuerzahler, Hausbesitzer, Wohnortwechsler: Ab März gelten für Verbraucher einige neuer Vorgaben. Hier fünf wichtige Änderungen.
von  dpa/az
Krankenversicherung für Rentner: Seit Januar dürfen Krankenkassen von Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Ab diesem Monat müssen auch gesetzlich versicherte Rentner diesen Beitrag bezahlen. Im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz, den die Rentenversicherung zur Hälfte trägt, ist der Zusatzbeitrag komplett vom Versicherten aufzubringen. Dessen Satz liegt aktuell zwischen 0 und 1,3 Prozent.
Krankenversicherung für Rentner: Seit Januar dürfen Krankenkassen von Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Ab diesem Monat müssen auch gesetzlich versicherte Rentner diesen Beitrag bezahlen. Im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz, den die Rentenversicherung zur Hälfte trägt, ist der Zusatzbeitrag komplett vom Versicherten aufzubringen. Dessen Satz liegt aktuell zwischen 0 und 1,3 Prozent. © ho

Rentner, Steuerzahler, Hausbesitzer, Wohnortwechsler: Ab März gelten für Verbraucher einige neue Vorgaben. Hier die fünf wichtigsten Änderungen.

Berlin - Rechtzeitig zum Frühling greifen eine Reihe neuer Regelungen. Betroffen ist ein Großteil der Verbraucher. Die Abendzeitung hat in der oben stehenden Bilderstrecke die fünf wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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