Das ändert sich für Verbraucher im März

Rentner, Steuerzahler, Hausbesitzer, Wohnortwechsler: Ab März gelten für Verbraucher einige neuer Vorgaben. Hier fünf wichtige Änderungen.
dpa/az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Krankenversicherung für Rentner: Seit Januar dürfen Krankenkassen von Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Ab diesem Monat müssen auch gesetzlich versicherte Rentner diesen Beitrag bezahlen. Im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz, den die Rentenversicherung zur Hälfte trägt, ist der Zusatzbeitrag komplett vom Versicherten aufzubringen. Dessen Satz liegt aktuell zwischen 0 und 1,3 Prozent.
ho 3 Krankenversicherung für Rentner: Seit Januar dürfen Krankenkassen von Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Ab diesem Monat müssen auch gesetzlich versicherte Rentner diesen Beitrag bezahlen. Im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz, den die Rentenversicherung zur Hälfte trägt, ist der Zusatzbeitrag komplett vom Versicherten aufzubringen. Dessen Satz liegt aktuell zwischen 0 und 1,3 Prozent.
Zuschuss für Energieberatung: Für Beratungen vor Ort gibt es ab sofort mehr Geld. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderung angepasst. Künftig liegt der Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten - maximal sind es 800 Euro. Bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten sind es maximal 1100 Euro.
Jens Büttner/dpa 3 Zuschuss für Energieberatung: Für Beratungen vor Ort gibt es ab sofort mehr Geld. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderung angepasst. Künftig liegt der Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten - maximal sind es 800 Euro. Bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten sind es maximal 1100 Euro.
Kosten für Wohnortwechsel: Wer umzieht, kann die Umzugskosten beim Finanzamt geltend machen. Dafür gelten nun neue Pauschalen. Ehepaare und Verheiratete können jetzt diese nun 1429 Euro (bisher 1390 Euro) von der Steuer absetzen, Ledige können 715 Euro (bisher 695 Euro).
dpa 3 Kosten für Wohnortwechsel: Wer umzieht, kann die Umzugskosten beim Finanzamt geltend machen. Dafür gelten nun neue Pauschalen. Ehepaare und Verheiratete können jetzt diese nun 1429 Euro (bisher 1390 Euro) von der Steuer absetzen, Ledige können 715 Euro (bisher 695 Euro).

Rentner, Steuerzahler, Hausbesitzer, Wohnortwechsler: Ab März gelten für Verbraucher einige neue Vorgaben. Hier die fünf wichtigsten Änderungen.

Berlin - Rechtzeitig zum Frühling greifen eine Reihe neuer Regelungen. Betroffen ist ein Großteil der Verbraucher. Die Abendzeitung hat in der oben stehenden Bilderstrecke die fünf wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.