Corona-Tests jetzt unter Zwang möglich

Kann die Polizei einen Reiserückkehrer zum Corona-Test zwingen? Ein erster Entwurf der Verordnung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Das müssen Urlauber jetzt beachten...
(dr/spot) |
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Auch am Sonntag sind noch nicht alle Menschen, die in Bayern positiv auf Covid 19 getestet wurden, gefunden.
zstock / Shutterstock.com Auch am Sonntag sind noch nicht alle Menschen, die in Bayern positiv auf Covid 19 getestet wurden, gefunden.

Die Politik macht ernst und schickt alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten zum verpflichtenden Corona-Test. Die entsprechenden Verordnungen treten voraussichtlich in der kommenden Woche in Kraft. Darauf einigten sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (40, CDU) und seine Länderkollegen bereits vor einigen Tagen. Der Nachrichtenagentur spot on news liegt nun ein Referentenentwurf der entsprechenden Verordnung des Ministeriums vor, der das geplante Vorgehen konkretisiert.

Hier gibt es entsprechenden Mund-Nasen-Schutz für die Maskenpflicht während der Corona-Krise.

Darin heißt es unter anderem, dass Personen, die ihrem zuständigen Gesundheitsamt nach ihrer Rückkehr keinen entsprechenden Corona-Test vorweisen können, "verpflichtet sind, eine ärztliche Untersuchung zu dulden". Im Klartext: Die Behörden können unmittelbaren Zwang anwenden, falls sich ein Bürger weigert, sich binnen 72 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Zuständig wäre dann die Polizei, um solche Tests unter Zwang durchzuführen.

Für die Durchsetzung ist die Polizei zuständig

Dieses Vorgehen bestätigte vor wenigen Tagen auch der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang." Das sei die Aufgabe der Polizei, die Entscheidungen hierfür müssten aber auf Länderebene getroffen werden.

Um einem solchen Polizeieinsatz zu vermeiden, sollten sich also alle Urlauber genaustens informieren. Das Robert Koch-Institut verzeichnet auf seiner Webseite alle derzeit ausgewiesenen Risikogebiete. Wer sich dort im Urlaub oder zu sonstigen Zwecken aufhielt, muss sich bei der Einreise innerhalb der bereits genannten 72 Stunden testen lassen. Hierfür wurden an zahlreichen Flughäfen, Bahnhöfen und auch auf einigen Autobahnen mobile Teststationen errichtet.

Ansonsten steht jedem Betroffenen natürlich auch der Gang zum Hausarzt offen, der die Tests ebenfalls durchführen kann. Über die bundesweite Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 oder auch über die örtlichen Gesundheitsämter erfahren Einreisende ebenso, wo Teststationen bereitgestellt wurden. Übrigens: Der Corona-Test für Reiserückkehrer ist kostenlos.

Wie erfährt das Gesundheitsamt von meiner Reise?

Doch woher wissen die Behörden überhaupt, ob ich mich in einem Risikogebiet aufgehalten habe? An Flughäfen und Bahnhöfen wird die Bundespolizei die Bürger auf diese Pflicht hinweisen und lässt außerdem sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Dort müssen Angaben zu Aufenthaltsort, Wohnort und möglichen Symptomen gemacht werden.

Diese Daten werden dann an die lokalen Gesundheitsbehörden übergeben, die dann kontrollieren, ob die Pflichttests durchgeführt wurden. An Autobahnen soll zudem stichprobenartig kontrolliert werden und ebensolche Daten erfasst werden.

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