Corona-Regeln: Bayern kippt Schließung von Fitnessstudios

Die generelle Schließung von Fitnessstudios in Bayern ist nicht verhältnismäßig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat.
von  (mia/spot)
In Bayern darf wieder gesportelt werden - theoretisch
In Bayern darf wieder gesportelt werden - theoretisch © Aleksandar Malivuk/Shutterstock

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine der zahlreichen Corona-Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Teil-Lockdown gekippt. Demnach ist die Schließung von Fitnessstudios in Bayern nicht verhältnismäßig, da in Sporthallen und auf Sportplätzen Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts auch weiterhin erlaubt ist.

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Andernfalls würden nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Inhaber von Fitnessstudios ungerechtfertigt benachteiligt. Damit ist der Betrieb von Fitnessstudios - in stark eingeschränktem Umfang - theoretisch wieder möglich. Ob die Studios trotz der vielfach unwirtschaftlichen Situation den Betrieb aufnehmen wollen, ist ihnen überlassen.

Mit der Entscheidung wurde einem Eilantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios stattgegeben. Eilanträge gegen andere Beschränkungen und Schutzmaßnahmen, etwa von Gastronomiebetrieben oder das Beherbergungsverbot, hatte das Bayerische Verwaltungsgericht in den vergangenen Tagen abgelehnt.

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