Corona-Regeln: Bayern kippt Schließung von Fitnessstudios

Die generelle Schließung von Fitnessstudios in Bayern ist nicht verhältnismäßig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat.
(mia/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In Bayern darf wieder gesportelt werden - theoretisch
Aleksandar Malivuk/Shutterstock In Bayern darf wieder gesportelt werden - theoretisch

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine der zahlreichen Corona-Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Teil-Lockdown gekippt. Demnach ist die Schließung von Fitnessstudios in Bayern nicht verhältnismäßig, da in Sporthallen und auf Sportplätzen Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts auch weiterhin erlaubt ist.

"Tanz Dich Fit - Bauch Beine Po" mit Detlef Soost - hier auf Amazon Prime sehen

Andernfalls würden nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Inhaber von Fitnessstudios ungerechtfertigt benachteiligt. Damit ist der Betrieb von Fitnessstudios - in stark eingeschränktem Umfang - theoretisch wieder möglich. Ob die Studios trotz der vielfach unwirtschaftlichen Situation den Betrieb aufnehmen wollen, ist ihnen überlassen.

Mit der Entscheidung wurde einem Eilantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios stattgegeben. Eilanträge gegen andere Beschränkungen und Schutzmaßnahmen, etwa von Gastronomiebetrieben oder das Beherbergungsverbot, hatte das Bayerische Verwaltungsgericht in den vergangenen Tagen abgelehnt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.