Corona-Krise: Muss ich den Beitrag im Fitnessstudio weiterhin zahlen?

Die einzige Möglichkeit für Sportbegeisterte scheint momentan ein Workout in den eigenen vier Wänden zu sein. Diejenigen, die ansonsten eigentlich im Fitnessstudio trainieren, dürften sich fragen, ob sie auch weiterhin ihre Beiträge dafür zahlen müssen. In den meisten Verträgen dürfte für solch eine außergewöhnlichen Situation, wie wir sie gerade erleben, keine Regelung verankert sein.
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Laut Verbraucherzentrale müssen Mitglieder ihren Beitrag aktuell nicht zahlen. Denn wenn das Fitnessstudio schließen muss, liegt eine Vertragsstörung vor, da der Studiobetreiber die sportlichen Dienstleistungen nicht anbieten kann. Diese Regelung gilt aber nur, solange das Fitnessstudio geschlossen ist.
Die Corona-Krise stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Sobald die Krise vorbei ist und das Fitnessstudio wieder öffnen kann, kann es schließlich auch wieder genutzt werden. Bis dahin bleibt wohl nur, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen oder den Betreiber des Fitnessstudios zu kontaktieren und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.