Corona-Fall in der Familie: Wie verhalte ich mich?

Ein Familienmitglied wurde wie im Fall der Pochers positiv auf das Coronavirus getestet, muss aber nicht ins Krankenhaus. Was bedeutet das für die Restfamilie?
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Amira Pocher wurde positiv auf das Coronavirus getestet, Ehemann Oliver Pocher wurde bisher nicht getestet - wie verhalte ich mich bei einem Corona-Fall in der Familie?
imago images / STAR-MEDIA Amira Pocher wurde positiv auf das Coronavirus getestet, Ehemann Oliver Pocher wurde bisher nicht getestet - wie verhalte ich mich bei einem Corona-Fall in der Familie?

Amira Pocher, die Ehefrau von Comedian Oliver Pocher (42), wurde positiv auf das Coronavirus getestet, wie die beiden am Donnerstag erfahren und via Instagram auch öffentlich gemacht haben. Oliver Pocher wurde demnach bisher nicht getestet, geht aber davon aus, dass er es auch hat. Das Baby sei nicht betroffen. "Dementsprechend sind wir jetzt in Quarantäne", lässt das Paar wissen.

Doch was machen eigentlich die anderen Familienmitglieder, die mit dem Infizierten unter einem Dach leben und sich (noch) nicht angesteckt haben? Denn wer keine oder nur schwache Symptome hat, muss in Absprache mit dem Gesundheitsamt nicht ins Krankenhaus - solange es so bleibt. Das Robert Koch Institut (RKI) zählt "Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt" zu den "Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt" und einem entsprechend "höheren Infektionsrisiko".

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Empfohlenes Vorgehen für das Management von "Kontaktpersonen der Kategorie I"

Das Robert Koch Institut rät zuerst zur "Ermittlung" der Kontaktpersonen, der "namentlichen Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer der Ansprechpartner des Gesundheitsamtes". Als nächstes sollte die Information der Kontaktpersonen über das Covid-19-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken" erfolgen. Neben diesem reinen Informationsaustausch gibt es weitere praktische Empfehlungen.

Konkrete Maßnahmen

Die Kontakte zu anderen Personen sollten reduziert werden, eine "häusliche Absonderung" ist ratsam. Letztere könnte unter "Abwägung der Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes" auch zu einem Aufenthalt in einer anderen Einrichtung führen.

Generell sollte nach Möglichkeit eine "zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern" erfolgen. Die räumliche Trennung ist beispielsweise erreicht, wenn sich "die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält". Mit "zeitlicher Trennung" sind laut RKI zum Beispiel getrennte statt gemeinsamer Mahlzeiten gemeint.

Außerdem sollte nicht dasselbe Geschirr verwendet werden und ein Mindestabstand von zwei Metern zum Betroffenen gehalten werden sowie Räume häufig gelüftet werden, wie das Gesundheitsportal "Praxisvita" konkretisiert. Wenn möglich, sollte zudem nicht dasselbe Badezimmer benutzt werden.

Einhaltung einer Hustenetikette

Außerdem wird auch in diesem Zusammenhang wieder auf "Häufiges Händewaschen" und die "Einhaltung einer Hustenetikette" hingewiesen. Letztere bedeutet: In ein Taschentuch husten oder niesen und dieses sofort in einen Abfalleimer mit Deckel entsorgen oder im Falle eines Stofftaschentuchs bei 60 Grad waschen. Ist kein Taschentuch griffbereit, sollte in die Armbeuge gehustet oder geniest werden. Generell sollte man sich dabei von anderen wegdrehen und Abstand wahren.

Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag

Die Gesundheitsüberwachung der Kontaktpersonen dauert "bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Covid-19-Fall". Zweimal täglich sollte Fieber gemessen werden. Die Ergebnisse sollten in einem Fiebertagebuch festgehalten werden. Gleiches gilt für weitere Kontaktpersonen und Aktivitäten.

Die "tägliche Information des Gesundheitsamts zu der häuslichen Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand" wird vom RKI ebenfalls als empfohlenes Vorgehen genannt. Zeigen sich bei einer Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall Symptome, "so gilt sie als krankheitsverdächtig und eine weitere diagnostische Abklärung sollte erfolgen".

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