Bonus fürs Ehrenamt

Bei der Steuererklärung können ehrenamtliche Helfer höhere Freibeträge angeben
von  AZ

München - 23 Millionen Bundesbürger engagieren sich ehrenamtlich - jetzt werden sie dafür stärker vom Finanzamt belohnt. Nebenberufliche Trainer, Ausbilder, Jugendbetreuer und Chorleiter dürfen nun 2400 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Das sind 300 Euro mehr als bisher. Die Pauschale für ehrenamtliche Helfer etwa beim Roten Kreuz steigt von sogar um 500 Euro – von 220 auf 720 Euro jährlich.

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts ist schon durch den Bundestag. Die Zustimmung im Bundesrat gilt als sicher. „Aktive Bürger sollten sich die Freibeträge nicht durch die Lappen gehen lassen“, rät Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Voraussetzung für den Übungsleiterfreibetrag ist, dass jemand Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse an andere vermittelt. Wer mehr als die 2400-Euro-Pauschale absetzen will, muss sämtliche Belege als Werbungskosten geltend machen, erklärt Martina Bruse.

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale von jetzt 720 Euro ist für diejenigen gedacht, die sich für die Gesellschaft engagieren, aber nicht lehrend oder pädagogisch tätig sind. Das sind zum Beispiel ehrenamtliche Schiedsrichter, Kassen-, Platz- oder Hallenwarte, Rettungssanitäter oder auch die Betreuerin der Cafeteria im Gemeindezentrum. Die Pauschale kann nicht mit dem Übungsleiterfreibetrag kombiniert werden.

Der ehrenamtliche Nebenjob läuft entweder über die elektronische Lohnsteuerkarte, als Minijob ohne Abgaben, oder auf Honorarbasis. Bei Minijobs und Beschäftigung auf Steuerkarte ist es möglich, sich den Steuervorteil schon als Freibetrag eintragen lassen. Wer sich an seine Steuererklärung für 2012 setzt, muss aber noch die alten Freibeträge angeben.

Einen Haken hat das neue Gesetz: Wer keine Steuererklärung abgeben muss, bekommt die Belohnung vom Staat nicht. Die Vereine profitieren durch die Gesetzesänderung Sie müssen jetzt weniger Einnahmen versteuern, es bleibt ihnen mehr Geld in der Kasse. Ein Rechenbeispiel der Stiftung Warentest verdeutlicht dies: Ein Trainer im Sportverein bekam im vergangenen Jahr 12 mal 175 Euro als Entschädigung und 12 mal 75 Euro als Minijob vergütet. Die Empfehlung der Verbraucherschützer: Der Verein sollte nun die Beträge für 2013 anpassen, 12 mal 200 Euro als Entschädigung zahlen und 12 mal 50 Euro als Minijob. Damit spart der Verein fast 100 Euro Abgaben im Jahr.

Dem Staat kostet die Steuererleichterungen für das Ehrenamt rund 110 Millionen Euro im Jahr. Die Sozialkassen gehen von Mindereinnahmen von etwa 115 Millionen Euro aus.

 

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