Berufsunfähigkeit: Wer vorsorgen muss

Wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Sie absichern
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Die Erwerbsminderungsrente darf nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden. Was Sie beachten müssen.

München - Wer krank ist, kann in den meisten Fällen nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Wann springt der Staat ein? Wann muss ich mich selbst versichern? Viele haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das darf aber nicht mit einer Erwerbsminderungsrente verwechselt werden. Die staatliche Unterstützung einer Erwerbsminderungsrente sichert Sie nur ab, wenn Sie keinerlei Tätigkeiten zum Geldverdienen mehr nachgehen können.

Konkret sind davon die betroffen, die keine Arbeit länger als sechs Stunden ausüben können. Den vollen Satz der Rente bekommen nur diejenigen, die weniger als drei Stunden arbeitsfähig sind. Der Gesetzgeber bietet keinen Berufsschutz mehr. Ausgenommen sind davon nur Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden und insgesamt 60 Beitragsmonate nachweisen können: Sie haben im Fall einer Erkrankung Anspruch auf Zahlungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Alle anderen müssen sich für diesen Fall privat absichern – für den Gesetzgeber hat das den Vorteil, dass eine Rente infolge von Erwerbsminderung schwerer zu erhalten ist. Die Police der Berufsunfähigkeit hilft Ihnen finanziell, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie dann aber noch lange nicht. Denn Ihren erlernten oder vor der Krankheit ausgeübten Beruf können Sie dann zwar nicht mehr ausführen – aber in anderen Arbeitsbereichen sind Sie unter Umständen noch einsetzbar. Wer als Dachdecker einen Bandscheibenvorfall hat, der ist theoretisch noch in der Lage, Bürotätigkeiten zu erledigen. Also: Wer generell für den Arbeitsmarkt noch geeignet ist, der hat keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.

Alle anderen können unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dazu braucht man zum einen ein ärztliches Attest und den Nachweis über die Versicherungszeiten. Experten raten den Betroffenen, sich bei Einrichtungen wie dem VdK oder auch bei Krankenkassen, Versicherungsträgern oder beim KVR persönlich zu informieren.

 

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