Bei Download-Abmahnungen nicht überstürzt zahlen

Für illegale Downloads riskieren Internet-Nutzer saftige Abmahnungen. Doch die Forderungen sind verhandelbar und Betroffene sollten sie nicht voreilig begleichen.
von  Mark Bihler / Politik
Das kann teuer werden: Bei illegal aus dem Netz geladener Musik oder Videos drohen saftige Abmahnungen.
Das kann teuer werden: Bei illegal aus dem Netz geladener Musik oder Videos drohen saftige Abmahnungen. © dpa

München - Die Abmahnung für illegale Downloads kann saftig sein: Aufs Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzleien schicken schnell einmal vierstellige Forderungen heraus. Was tun wenn, wenn einem derartige Post ins Haus flattert? Die Rechtsexperten von Finanztest raten: Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte erst einmal ruhig bleiben und nicht überhastet zahlen.

Bei den Abmahnungen geht es oft nicht nur um illegal heruntergeladene Musik oder Videos. Auch unerlaubt benutzte Produktfotos bei Ebay-Auktionen oder die Verwendung von Stadtplanausschnitten für die eigene Homepage kann für Internet-Nutzer teuer werden – bis zu 3000 Euro pro Fall, so Finanztest.

Gepfeffert werden die Abmahnungen auch, wenn man mit einem sogenannten Peer-to-Peer Programm wie Bittorrent oder Shareaza urheberrechtlich geschützte Audio- oder Videodateien herunterlädt. Denn in diesem Fall handelt es sich nicht nur um einen illegalen Download. Mit dem Herunterladen stellt der Nutzer die Datei zumindest kurzzeitig anderen Internetnutzern zur Verfügung. Und genau da haken die Abmahner ein: „Für ein einmaliges Herunterladen kann der Rechteinhaber weit weniger Schadenersatz fordern. Das Hochladen und Teilen mit anderen Internetnutzern richtet größeren Schaden an. Das zu verfolgen ist viel rentabler“, so der aufs Urheberrecht spezialisierte Anwalt Nils Volmer gegenüber „Finanztest“.

Wer eine Abmahnung im Briefkasten findet, sollte überprüfen, ob er die fragliche Datei überhaupt aus dem Netz geladen hat. Denn immer wieder geraten auch Unschuldige ins Visier der Download-Ermittler. Ist die Forderung berechtigt, dann kommt man um eine Zahlung meist nicht herum.

Doch die kann geringer sein, als in der Abmahnung gefordert. Denn die Höhe des Schadenersatzes lässt sich verhandeln. Doch damit sollte man laut den Finanzexperten besser seinen Rechtsanwalt betrauen. Die Kosten dafür können zwischen 200 und 500 Euro liegen. Ob eventuell die Rechtsschutzversicherung einspringt, sollten die Abgemahnten vorher klären. Manche Versicherungen erledigen das auf Kulanz, andere verweigern die Übernahme der Kosten. Am besten also nachfragen. Meist sind die Forderungen der Abmahner so hoch, dass es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten – auch wenn die Rechtsschutzversicherungen nicht einspringt.

Eines sollten die Internetnutzer auf keinen Fall tun: Eine Abmahnung ignorieren. Denn dann können in einer Gerichtsverfahren hohe Kosten fällig werden. Zudem sollten Betroffene genau recherchieren, ob es die Kanzlei, die die Abmahnung verschickt hat auch wirklich existiert. Denn in der Vergangenheit haben schon Kriminelle mit fingierten Abmahnungen versucht, Geld abzuzocken. Am sichersten ist man allerdings, wenn man gar nicht erst illegal Dateien aus dem Netz herunterlädt.

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