AZ-Renten-Report: Rechtzeitig abbiegen
München - Wer Steuern zahlt, kann sie auch verringern. Dieser Glaubenssatz findiger Steuerfüchse gilt für die Altersvorsorge besonders. Da nämlich die Renten erst nach und nach voll besteuert werden, dürfen Berufstätige dafür von Jahr zu Jahr mehr Aufwendungen von der Steuer absetzen.
Bis zu 40000 Euro abziehen.
Für das Steuerjahr 2010 sind 70 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig, 100 Prozent werden es erst im Jahr 2025 sein. Unabhängig davon gelten Obergrenzen: Für die Basisvorsorge ist ein Maximalbetrag von 20000 Euro (Singles) oder 40000 Euro (Verheiratete) abzugsfähig. Der Papierkrieg lohnt sich also. Aber Achtung! Der Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung zählt dazu. Es ist also oft weniger vom Freibetrag übrig als es scheint, denn die Beiträge zur gesetzlichen Rente müssen mal zwei genommen werden.
Dennoch sind die Höchstbeträge für Durchschnittsgehälter reichlich bemessen - sie werden in der Regel nicht ausgeschöpft (siehe Tabellen).
Zur Basisvorsorge zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Renten, berufsständische Versorgungswerke (bei Selbstständigen) und landwirtschaftliche Alterskassen.
Für die 2009er-Steuererklärung gab es ein neues Formular, die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Hier werden verschiedene Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht, wie Krankenversicherung, Renten- und Kapitallebensversicherungen (abgeschlossen vor 2005), Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen, Policen für den Fall von Erwerbs- und Berufsunfähigkeit.
Nicht abzugsfähig sind dagegen 2005 oder später abgeschlossene Renten- und Kapitallebensversicherungen, Einzahlungen in Bausparverträge oder Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge wie in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, wenn die Beiträge aus umgewandeltem Gehalt stammen.
Diese umgewandelten Beiträge sind, solange sie unterhalb der Grenze von 4440 Euro bleiben, nämlich steuerbefreit - und wo nichts bezahlt wurde, kann man sich auch nichts zurückholen. Sie wurden bei der Umwandlung von Gehalt in Rente bereits steuerbegünstigt und werden es deshalb nicht noch einmal.
Für 2009 wurden Angaben zum Riester-Vertrag noch auf die Rückseite der Anlage „Vorsorgeaufwand“ gemacht. Für 2010 wurde aus Platzgründen ein Extra-Formular nur für die Riester-Verträge fällig: die Anlage AV (Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen).
Vorsicht! Riester-Falle seit 2010.
Eine Tücke bei den Riester-Verträgen: Jeder muss seinem Riester-Anbieter, also beispielsweise der Versicherung, bei der er den Riester-Vertrag abgeschlossen hat, die Genehmigung erteilt haben, die Daten elektronisch an den Fiskus weiterzugeben. Wer das bisher versäumt hat oder es aus Datenschutzgründen ablehnt, verliert nicht nur die steuermindernde Wirkung, sondern auch die Förderung!
Also: Vor oder bei der Steuererklärung unbedingt prüfen, ob man diese Genehmigung erteilt hat. Hat man nicht, rät der Münchner Fachanwalt für Steuerrecht Markus Arnold dringend dazu, dem Riester-Partner die Genehmigung sofort nachzureichen: „Daran führt kein Weg vorbei. Selbst wenn dann eine geringe Gebühr fällig wird.“
Je flexibler, desto besser. Für Selbständige, die anstelle eines Riester- einen Rürup-Vertrag besitzen, hat Steuerprofi Arnold einen Tipp: „Wählen Sie einen flexiblen Vorsorgevertrag mit nur 20 Euro Monatsbeitrag, aber der Möglichkeit, gegen Ende jeden Jahres per Einmalzahlung kräftig aufzustocken. Alle großen Rürup-Partner bieten inzwischen solche Verträge an.“
Der Clou: Hat der Selbständige ein schlechtes Jahr mit niedrigen Einnahmen, belässt er es bei dem monatlichen Sockelbetrag, mehr würde sich steuerlich nicht lohnen. Hat er dagegen ein gutes Jahr mit hohen Einnahmen, stockt er seine Vorsorgeleistung am Jahresende mit einem Einmalbetrag kräftig auf und vermindert so seine Steuerlast. Und er hat in so einem Jahr wahrscheinlich auch genug Geld übrig, um diese satte Einmalzahlung zu leisten.
Vor Gericht geklärt wird derzeit noch die Frage, ob Beiträge zur Altersvorsorge nicht in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein müssten. Die Steuerbescheide ab 2005 sind in Hinblick auf diese Frage nur vorläufig.
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