Autofahren im Ausland: Diese Bußgelder und Strafen könnten Sie erwarten

Ist Fahren mit Flip-Flops erlaubt? Warum ist es verboten, bei einem Stau das Auto zu verlassen? Und in welchen Staaten gilt eine Lichtpflicht? Die AZ zeigt Bußgeldfallen.
Otto Zellmer |
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Mit einem Fön lassen sich alte Vignetten in der Regel gut lösen.
Mit einem Fön lassen sich alte Vignetten in der Regel gut lösen.

Wer sich nach einem Besuch in einer Pizzeria am Gardasee nach drei Schoppen Wein hinters Steuer setzt und vom Carabiniere aus dem Verkehr gezogen wird, kann nur hoffen, dass die Angelegenheit nicht allzu teuer ausfällt (freilich, der Lappen ist weg). Das gilt ebenso für denjenigen, der in Österreich auf der Inntal-Autobahn mit viel zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird.

Dabei gibt es mehr Bußgeldfallen, in die Autofahren tappen können – egal ob innerhalb Deutschlands oder im Ausland. Die AZ listet sie auf:

Flip-Flops

Bei Temperaturen jenseits der 30 Grad können feste Schuhe beim Autofahren unangenehm sein. Da steuern viele Deutschen ihren Wagen lieber mit Badelatschen oder Flips-Flops an den Füßen. Doch ist das erlaubt? Ja, teilt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) mit. Mit einer Strafe muss also niemand rechnen.

Nach einem Unfall kann der Fahrer laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davon ausgehen, dass die Versicherung für Schadenersatz aufkommt. Nur bei grober Fahrlässigkeit und etwa dann, wenn die Schuhe den Unfallhergang stark beeinflusst haben, kann die Vollkaskoversicherung Leistungen kürzen. Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden bei Dritten immer – unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers.

Schlau im Stau

Auch wenn es noch so drückt: Im Stau dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug grundsätzlich nicht verlassen. Tun sie es dennoch, droht ein Bußgeld von zehn Euro. Eltern dürfen auch nicht auf dem Standstreifen anhalten, etwa um ein Kind zu wickeln. Hier drohen 30 Euro Verwarnung. Aussteigen dürfen die Fahrer nur im Notfall, um etwa eine Unfallstelle abzusichern.

Wenn sich aber etwa bei einer Vollsperrung die Autobahn für längere Zeit staut, liegt es im Ermessen der Polizei, ein kurzes Aussteigen zu dulden.

Unfallgebühr

In Österreich muss ein Fahrer bei einem Zusammenstoß eine Unfallmeldegebühr („Blaulichtsteuer“) in Höhe von 36 Euro zahlen, wenn er die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten ihre Daten auch untereinander hätten tauschen können. Anders ist es in Kroatien: Dort müssen Autofahrer Unfälle immer der Polizei melden.

Umweltplakette

Wer nach Frankreich in die Städte fährt, benötigt für Wagen, die nach 1996 zugelassen wurden, seit diesem Jahr die französische Umweltplakette. Die Fahrzeuge müssen die geltenden Abgasnormen erfüllen. 68 Euro: So hoch ist das Bußgeld für denjenigen, der ohne Plakette unterwegs ist. Urlauber benötigen sie in den Großräumen Paris, Grenoble und Lyon. Die Plakettenpflicht kann je nach Wetterlage auch andere Gebiete betreffen.

Zigaretten

Wälder und Wiesen sind trocken, die Brandgefahr ist hoch. Werfen Autofahrer dann eine Zigarette aus dem Fenster, gehen sie ein hohes Risiko ein – und verschmutzen die Umwelt. Das kostet je nach Bundesland fünf bis 100 Euro. Sollte ein Stummel auf ausgedörrtem Untergrund einen Brand entfachen und gelingt es der Polizei, den Schuldigen zu ermitteln, drohen diesem laut VFBV eine Gefängnisstrafe von bis hin zu mehreren Jahren. Warndreieck

In Deutschland ist eine Warnweste pro Auto vorgeschrieben, in einigen anderen Ländern wie Österreich aber muss für alle Insassen eine Warnweste mitgeführt werden. In Belgien und Dänemark ist ein Feuerlöscher Pflicht, aber nur für dort zugelassene Fahrzeuge. In Kroatien gehört laut VFBV eine Ersatzglühlampenbox ins Auto. Motorradfahrer müssen etwa in Frankreich und Kroatien eine Warnweste dabeihaben. Die ist dort anders als in Deutschland Pflicht.

Bußgelder

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Wer dafür im Ausland einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen genau prüfen und zügig zahlen, empfiehlt der ADAC. Ab einer Grenze von 70 Euro werden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Bleibt ein Bescheid unbezahlt, sorgt eine Kontrolle beim nächsten Urlaub vielleicht für eine unangenehme Überraschung. Das Geld kann nachträglich fällig werden. Mitunter belohnen Länder zügige Bußgeldzahlungen: So sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, wenn Autofahrer innerhalb einer bestimmten Frist zahlen.

Gut zu wissen: Fällig werden nur Geldbeträge. Fahrverbote aus dem Ausland gelten nicht in Deutschland. Besonders Fahranfänger sollten vorsichtig sein – sie müssen oft andere Regeln einhalten. Laut ADAC darf, wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, auf Italiens Schnellstraßen nur 90 Kilometer pro Stunde fahren, wo 110 erlaubt sind.


Tipps von TÜV und ADAC

Licht ist Pflicht! In diesen Ländern geht's nicht ohne

Die Regeln zum Fahren mit Licht während des Tages sind in vielen Ländern unterschiedlich – und Gesetze ändern sich häufig. Der TÜV Süd rät Autofahrern, die ohne automatische Tagfahrleuchten unterwegs sind, im Ausland immer mit Abblendlicht zu fahren, statt ein Bußgeld zu riskieren.

Einen erhöhten Spritverbrauch müssen die Autofahrer nicht befürchten. Mit Abblendlicht verbrauche das Auto weniger als 0,15 Liter auf 100 Kilometer mehr, rechnet die Prüforganisation vor. Eine Auswahl an europäischen Ländern, wo laut ADAC die Lichtpflicht tagsüber gilt – und zwar ganzjährig:

  • Bulgarien (Bußgeld: umgerechnet rund 25 Euro)
  • Dänemark (67 Euro)
  • Island (35 Euro)
  • Italien (Autobahnen und außerorts; ab 41 Euro)
  • Norwegen (160 Euro)
  • Polen (60 Euro)
  • Russland (200 Euro)
  • Schweden (45 Euro)
  • Schweiz (37 Euro)
  • Tschechien (75 Euro)
  • Ungarn (Autobahnen und außerorts; 30 Euro)

In Kroatien ist es Pflicht, das Abblendlicht in den Wintermonaten vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres auf allen Straßen einzuschalten. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld in Höhe von rund 40 Euro. Weitere Infos zum Bußgeld im Ausland finden Sie im E-Book des VFBV auf der Homepage www.bussgeldkatalog.org


Mautplakette in Österreich

Das Pickerl ist türkis – und kostet heuer mehr

In Deutschland soll's erst noch kommen, in Österreich gibt's das Pickerl für Pkw bereits seit Jahren. Die zur Nutzung der Autobahnen erforderliche Mautplakette ist heuer türkis – und um 0,8 Prozent teurer. Das Zehn-Tages-Pickerl für Pkw etwa kostet nun 8,90 Euro. Für die Jahresvignette legen Autofahrer 86,40 Euro hin, für zwei Monate 25,90 Euro. Die Kosten in der Schweiz, in Slowenien und Tschechien bleiben unverändert.

Experten empfehlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie mit Seriennummer aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Wichtig: Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine Vignetten aus den Vorjahren befinden – ein "Pickerlfriedhof" kann teuer werden. Richtig klebt das Pickerl innen an der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter dem Rückspiegel, heißt es vom ADAC.

Tabu: das Pickerl hinter einem vorhandenen Tönungsstreifen anbringen. Wer ohne gültige Vignette bei den Nachbarn erwischt wird, muss eine Ersatzmaut bezahlen.

Die beträgt in der Regel 120 Euro. Der Kauf einer Vignette in Österreich soll von 2018 an einfacher und bequemer werden. Die jeweilige Gebühr können Autofahrer dann auch online bezahlen. Wenn Vignetten abgelaufen sind, erleichtern Aufkleber-Entferner sowie Schaber das Ablösen. Auch ein Fön kann helfen.

Mit einem Fön lassen sich alte Vignetten in der Regel gut lösen.
Mit einem Fön lassen sich alte Vignetten in der Regel gut lösen.

Mit einem Fön lassen sich alte Vignetten in der Regel gut lösen. Foto: obs/ADAC

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