Auf der sicheren Seite: So arbeitet ihre Putzfrau legal
Ab 1. Mai dürfen Polen ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten – dann kann man problemlos seine Putzfrau anmelden. Was viele nicht wissen: Dabei lässt sich sogar Geld sparen.
München - Die Nachbarn tun es, die Verwandten und viele Freunde auch: 4,5 Millionen Privathaushalte in Deutschland beschäftigen eine Putzfrau, davon 95 Prozent schwarz, schätzt das Institut der Deutschen Wirtschaft. Schwarzarbeit ist in Deutschland unter Androhung von hohen Bußgeldern zwar klar verboten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ab 1. Mai wird aber vieles anders. Ab dann brauchen Bürger aus EU-Ostländern keine besondere Arbeitserlaubnis mehr (siehe unten). Sprich: Millionen Haushalte könnten ihre Putzfrau aus Polen oder Tschechien endlich problemlos legalisieren. Was viele nicht wissen: Dank Steuervorteil kommt die offizielle Zugehfrau unterm Strich meist sogar billiger als die Schwarzarbeit. Und die Hilfe profitiert auch kräftig. Die AZ erklärt, wie aus der heimlichen eine legale Perle wird – und wie sich das Ganze auch noch rechnet.
Was ändert sich ab Mai? Die Bürger aus den acht EU-Staaten Polen, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dürfen dann auf dem deutschen Arbeitsmarkt ohne Beschränkung Geld verdienen. Auch Perle Maria aus Krakau beispielsweise braucht dann keine Arbeitserlaubnis mehr, um offiziell als Mini-Jobberin zu arbeiten. „Der Stichtag 1. Mai ist ein guter Anlass, über eine Anmeldung der Haushaltshilfe nachzudenken”, sagt Claudia Müller von der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in Bochum.
Wie geht das Legalisieren? Nachteile oder gar Strafen muss niemand befürchten – weder der Arbeitgeber noch seine Haushaltskraft. „Beim Anmelden wird nicht gefragt, ob man die Frau aus Polen neu oder schon seit zehn Jahren beschäftigt”, sagt Müller. Der erste Schritt geht so: Entweder bei der Minijob-Zentrale anrufen unter 01801/ 200 504 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz). Oder im Internet unter www.haushaltsscheck.de das Anmeldeformular herunterladen und zusammen mit der Putzfrau ausfüllen. Eine Lohnsteuerkarte ist nicht nötig. Alle weiteren Schritte übernimmt die Minijob-Zentrale. „Davon profitieren alle Seiten, und es macht noch ein reines Gewissen”, sagt Rene Matschke, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Münchner Zoll.
Was hat die Perle davon? Verdient sie in ihren Jobs nicht mehr als 400 Euro im Monat, muss sie weiterhin keine Abgaben zahlen. Trotzdem hat sie als Mini-Jobberin Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Hat sie Grippe, erstattet die Knappschaft dem Arbeitgeber 80 Prozent des weitergezahlten Lohns. Bei Schwangerschaft sogar 100 Prozent. Maria ist außerdem bei Arbeitsunfällen versichert. Stürzt sie bei der Hausarbeit, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung bis hin zu einer lebenslangen Unfallrente. Dazu kommen kleine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente, die sie aus der eigenen Tasche noch aufstocken kann.
Was muss der Arbeitgeber übernehmen? Er zahlt zusätzlich zum Lohn Pauschalabgaben für Steuern und Sozialversicherung in Höhe von maximal 14,34 Prozent (je 5 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung, 2 Prozent für die Finanzbehörden, 1,6 Prozent für die Unfallversicherung und 0,74 Prozent für die Lohnfortzahlung). Die 5-Prozent-Pauschale für die Krankenversicherung kann wegfallen, wenn der Minijobber privat oder nicht in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist.
Warum lohnt sich die Anmeldung trotzdem? „Wer glaubt, dass ihn die legale Hilfe in jedem Fall teurer zu stehen kommt, der irrt”, sagt Fachfrau Müller. Denn: 20 Prozent der Ausgaben für den Mini-Jobber lassen sich direkt von der Einkommensteuer abziehen – und zwar bis zu 510 Euro pro Jahr. Dank Steuervorteil ist der saubere Weg damit finanziell für die meisten auch noch der attraktivere.
Wie rechnet sich das konkret? Ein Beispiel: Perle Maria kommt einmal pro Woche für drei Stunden Arbeit à zwölf Euro Lohn. Das macht im Monat 144 Euro Lohn. An Abgaben muss der Arbeitgeber die 14,34 Prozent extra drauflegen, macht 20,64 Euro. Im Jahr zahlt er also insgesamt 1975,68 Euro an Maria. Bei seiner Einkommenssteuer darf er aber 20 Prozent dieser Aufwendungen abziehen, also monatlich 32,92 Euro. Von wegen Mehrkosten: Damit bleibt ihm ein Plus von gut 12 Euro, wenn Maria offiziell statt schwarz arbeitet. Bares darf es dann aber nicht mehr auf die Hand geben – der Lohn muss ganz klassisch auf ein Konto überwiesen werden.