Apples Touch ID nicht vor US-Behörden sicher
München - iPhone-User aufgepasst! Wer einen Trip in die USA plant und im Besitz eines iPhones ab der fünften Generation ist, der sollte sicherheitshalber seinen Fingerprint-Scanner deaktivieren und die gewöhnliche Passworteingabe nutzen. Warum? Ein Gerichtsurteil hat nun festgelegt, dass die Strafvollzugsbehörden Verhaftete zwingen können, ihr Smartphone mit dem Fingerabdruck zu entsperren. Auch gegen den Willen des Eigentümers. Das berichtet unter anderem das Branchenmagazin "chip.de".
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Ist das iPhone jedoch mit einem Passwort gesperrt, so kann der Besitzer nicht zur Herausgabe des Kennwortes gezwungen werden. Dieses gilt nämlich als "Wissen" und ist somit besonders geschützt. Das gilt jedoch nicht für den Fingerabdruck.
Das Urteil begründet sich aus dem Fall eines Mannes, der beschuldigt wurde, seine Freundin erwürgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft vermutete belastendes Bildmaterial auf dem Handy des vermeintlichen Täters und forderte die Entsperrung des iPhones. Allerdings verwies der Anwalt des Angeklagten darauf, dass Passwörter geschützt seien und niemand dazu gezwungen werden könne, sein Kennwort zu verraten.
Der verantwortliche Richter urteilte nun, dass Passwörter gegenüber Behörden in der Tat nicht preisgegeben werden müssen, Fingerabdrücke jedoch von dieser Schutzmaßnahme ausgenommen sind.