Abzocker-Post: So schützen Sie sich

Immer wieder landen gefälschte Inkassobriefe in den Briefkästen. Wer diese Schreiben versendet und welche Tipps Verbraucher kennen sollten.
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Wer einen Inkassobrief erhält, sollte zuerst Ruhe bewahren.
Ergo Wer einen Inkassobrief erhält, sollte zuerst Ruhe bewahren.

Fordern und drohen – mit dieser Masche versuchen Betrüger immer wieder, an das Geld von arglosen Verbrauchern zu kommen. Ein Trick der Gauner: gefälschte Inkassobriefe.

Die Schreiben sollen Empfänger erschrecken und verunsichern – oft sind sie in drastischem Ton formuliert. Doch Verbraucher können sich vor den Abzock-Briefen in Acht nehmen, meint Michaela Zientek, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice.

 

Wer ist der angebliche Absender der Schreiben?

 

Ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei. „Meist heißt es, der Empfänger habe Waren bestellt und nicht bezahlt”, erklärt Michaela Zientek. Solche Briefe schüchtern Verbraucher ein – und viele Empfänger bezahlen einfach, selbst wenn sie mit der Forderung nichts anfangen können.

 

Was führt viele Verbraucher in die Irre?

 

Weil die Gauner Briefkopf und Logo eines seriösen Inkassobüros verwenden, sehen die Schreiben viel professioneller und seriöser aus als früher.

„Häufig liegen den Schreiben auch vorausgefüllte Überweisungsformulare bei“, ergänzt die Juristin. Aber: „Ein seriös wirkender Absender oder offiziell wirkende Formulare sind kein Beleg für die Echtheit des Schreibens.”

Lesen Sie hier: Digitale Betrugsmaschen in München - Phishing-SMS und Falsche Microsoft-Anrufe

 

Wie wählen die Kriminellen ihre Opfer aus?

 

Meistens schicken die Betrüger ihre Briefe auch nicht mehr an haufenweise zufällige Adressaten.

Vielmehr wählen sie ihre Opfer ganz gezielt aus – etwa Senioren, die bei Gewinnspielen, Rätseln oder im Internet ihre Adresse angegeben haben.

 

Gibt’s weitere Betrugsmaschen?

 

Oft wollen die Gauner auch an die Kontodaten der Verbraucher. In diesem Fall steht in dem Schreiben, dass die Opfer etwa bei einem vermeintlichen Anwalt anrufen sollen. In dem Gespräch werden Verbraucher dann aufgefordert, ihre Bankdaten preiszugeben.

Die angeblichen Anwälte sind natürlich frei erfunden. Im vergangenen Jahr kursierten beispielsweise gefälschte Briefe der Staatsanwaltschaft Hamburg mit der Bitte um Rückruf.

 

Was passiert, wenn die erste Mahnung nicht beglichen wird?

 

Dann erhält das Opfer oft weitere Schreiben; darin wird der Tonfall schärfer.

„Meistens geben die Betrüger aber nach einem oder mehreren Mahnschreiben auf – schließlich haben sie gegen ihre Opfer nichts in der Hand”, sagt Zientek. Wer also eine grundlose Mahnung ignoriert, hat nichts zu befürchten.

 

Was rät die Expertin Verbrauchern?

 

„Ruhe bewahren“, sagt Zientek. „Empfänger sollten Zahlungsaufforderungen niemals ungeprüft überweisen. Es empfiehlt sich deshalb, die eigenen Unterlagen sorgfältig zu kontrollieren, ob die Forderung tatsächlich existiert”, rät die D.A.S.-Juristin.

Dennoch gilt: Fordern seriöse Geldeintreiber etwas, müssen Verbraucher das ernst nehmen. Ansonsten drohen sogar Gerichtsvollzieher und Lohnpfändung. Im Internet können Verbraucher prüfen, ob das Inkassounternehmen zugelassen ist.

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