Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Karl Dall gefordert

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Karl Dall hat der Staatsanwalt zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der 73-Jährige soll eine Schweizer Journalistin 2013 zum Sex gezwungen haben.
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Karl Dall vor Gericht in Zürich. Die Bilder von seiner Ankunft.
dpa Karl Dall vor Gericht in Zürich. Die Bilder von seiner Ankunft.

Zürich - Wegen Vergewaltigung soll der deutsche Comedy-Star Karl Dall nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt werden. Der 73-Jährige sei wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung schuldig zu sprechen, forderte die Anklagevertretung am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich-Limmat. Der Entertainer hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Lesen Sie hier: Karl Dall: "Prozess wird meine Unschuld beweisen"

Es sei zwischen ihm und der Klägerin niemals zu sexuellen Handlungen gekommen, betonte Dall. Die rund 30 Jahre jüngere Frau - eine Schweizer Journalisten - hatte Dall vor einem Jahr angezeigt. Demnach soll Dall sie Anfang September 2013 in seiner Suite in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen haben.

Die Glaubwürdigkeit der Frau, die in dem Prozess auch als Privatklägerin auftritt, erscheine zwar nicht besonders groß, räumte der Staatsanwalt ein. Zudem stehe Aussage gegen Aussage. Dies mache aber eine Vergewaltigung "nicht von Anfang an unmöglich". Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel.

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