Zwangsräumung bei Alfons Schuhbeck? Jetzt soll der Starkoch auch noch aus seiner Wohnung raus

München – Es kommt knüppeldick für Alfons Schuhbeck: Nach Insolvenz, Haftstrafe und Räumungsklage für seinen Gewürzladen soll nun die Wohnung des Starkochs zwangsgeräumt werden.
Zwangsräumung der Schuhbeck-Wohnung: "Es gibt keine Mietrückstande"
Das bestätigte Joachim Borggräfe, Anwalt von "Schuhbeck's Company" der "Bild"-Zeitung und erklärte, dass die Messerschmitt Stiftung, seit 1997 im Besitz der Immobilie oberhalb seines früheren Restaurants "Orlando" und seines Gewürzladens, entsprechende Schritte einleiten wolle.
Borggräfe: "Günther Volpers möchte neben dem Gewürzladen auch die Wohnung von Herrn Schuhbeck geräumt sehen. Er hat ein Verfahren beim Amtsgericht München angestrengt, obwohl es bei der Wohnung keine Mietrückstände gibt."
Was den Gewürzladen angeht, hatte die Stiftung bereits im Oktober 2022 die Kündigung ausgesprochen, weil "Schuhbecks Company" seit Juni vergangenen Jahres mit der Miete für das Geschäft in Rückstand war. Der Vollstreckungstitel folgte im Februar, das Landgericht nannte als Streitwert eine Summe von 333.840 Euro.
Muss Alfons Schuhbeck ins Gefängnis? Starkoch legte Revision ein
Günther Volpers beruft sich gegenüber "Bild" auf seine Schweigepflicht, Schuhbeck selbst sei für die Zeitung nicht erreichbar gewesen. Der 73-Jährige sollte längst im Gefängnis sitzen. Schuhbeck war im Oktober wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Knast verurteilt worden. Doch er legte Revision ein. Bis zur Entscheidung bleibt der Promi-Liebling frei.
Der Gewürzladen am Platzl ist der letzte verbliebene Betrieb des Starkochs im Herzen Münchens. Doch dieser soll nach zwei Räumungsklagen spätestens bis heute (15. März) geräumt werden. Das hat auch Auswirkungen auf 60 Arbeitsplätze von Schuhbecks Company GmbH.
Alfons Schuhbeck: Kommt es zu einem Prozess wegen Insolvenzverschleppung
Schuhbeck hat in seinem Steuerprozess bisher noch keine Schadenswiedergutmachung geleistet: Seit dem 15. Februar liegen die Akten seiner Revision beim Generalbundesanwalt, der diese nach Fertigung einer Stellungnahme zum Bundesgerichtshof weiterleiten wird.
Nach dem Gerichtsurteil wegen Steuerhinterziehung steht das Strafmaß für Schuhbeck – nach dessen Revision – noch nicht fest. Dem 73-Jährigen könnten drei Jahre und zwei Monate Haft drohen. Kommt es nun zu einem weiteren Prozess wegen Insolvenzverschleppung, könnte sich die Haftstrafe für den Starkoch noch deutlich verlängern.