Zu hohe Fluchtgefahr: Ghislaine Maxwell muss in Haft bleiben

Ihr Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt. Die langjährige Epstein-Vertraute Ghislaine Maxwell muss bis zu ihrem Prozessbeginn im Juli 2021 in Haft bleiben. Die Fluchtgefahr sei zu hoch.
(rto/spot) |
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Ghislaine Maxwell im Jahr 2000
imago images/ZUMA Press Ghislaine Maxwell im Jahr 2000

Ghislaine Maxwell (58) kommt nicht auf freien Fuß. Die einstige Vertraute des verstorbenen Jeffrey Epstein (1953-2019) muss bis zu einem möglichen Prozessbeginn am 12. Juli 2021 in Haft bleiben. Das entschied jetzt ein Gericht in New York bei Maxwells Kautionsverhandlung.

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Laut der US-Tageszeitung "New York Times" sagte die verhandelnde Richterin Alison Nathan bei ihrer Urteilsbegründung, Maxwell habe "raffinierte Fähigkeit dabei bewiesen, sich zu verstecken und ihre finanziellen Ressourcen zu verschleiern". Von Maxwell gehe eine "erhebliche und tatsächliche Fluchtgefahr" aus.

Maxwell plädiert auf "nicht schuldig"

Maxwell sitzt seit ihrer Verhaftung am 2. Juli in einem Gefängnis in New Yorker Stadtteil Brooklyn. Ihre Anwälte hatten vergangene Woche ihre Freilassung auf Kaution beantragt. Das Angebot umfasste eine Kaution von fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) und Hausarrest mit GPS-Überwachung.

Maxwell soll in sechs Anklagepunkten der Prozess gemacht werden - darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexualhandlungen und Meineid. Der 58-Jährigen wird vorgeworfen, Epstein dabei geholfen zu haben, minderjährige Mädchen zu missbrauchen. Sie soll sich mit den Mädchen angefreundet und sie zu sexuellen Handlungen mit Epstein gedrängt haben. In mehreren Fällen soll sie auch selbst an dem Missbrauch beteiligt gewesen sein.

Maxwell hatte zum Beginn der Anhörung auf "nicht schuldig" plädiert.

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