Zeugin fühlt sich bedroht: Ermittlungen gegen Sicherheitsdienst von Jérôme Boateng

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nach einem Zwischenfall mit dem Sicherheitsdienst von Jérôme Boateng gegen mehrere mutmaßlich Beteiligte. "Wir haben hier ein Verfahren wegen des Verdachtes der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß Paragraf 201 a Strafgesetzbuch eingeleitet", teilte eine Behördensprecherin am Dienstag mit.
Gegen wie viele Menschen sich die Ermittlungen richten, wollte sie nicht sagen. "Es wird maßgeblich darauf ankommen, was auf den Aufnahmen zu sehen ist." Zuvor hatte die "Bild" darüber berichtet.
Prozess gegen Jérôme Boateng: Zeugin fühlt sich bedroht
Hintergrund ist ein Vorfall am vergangenen Freitag im Münchner Strafjustizzentrum am zweiten Tag des Prozesses gegen den Fußball-Weltmeister von 2014 wegen Körperverletzung. Eine Zeugin hatte in dem Verfahren angegeben, sie sei beim Hineingehen ins Gerichtsgebäude gefilmt worden und fühle sich bedroht. Justizbeamte stellten daraufhin die Personalien der Personen fest, die mutmaßlich an dem Vorfall beteiligt waren.
Die Staatsanwältin hatte die Feststellung der Personalien beantragt mit der Begründung, es könne eine Straftat oder die Vorbereitung einer Straftat vorliegen.
Die Frau, die vor Gericht angab, gesehen zu haben, wie Boateng seine frühere Freundin in einem Karibikurlaub attackiert, geschlagen und übel beleidigt habe, war im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen. "Da hat man einfach Angst", sagte sie, "dass man bedroht wird oder seine Familie bedroht wird".
Anwälte von Boateng beteuern: Security wollte "Sicherheitslage" bewerten
Boateng bestreitet die Vorwürfe. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Seine Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass ein Sicherheitsdienst, der Herrn Boateng zur Prozessauftakt am Vortag auch schon betreut habe, lediglich "das Umfeld eruiert" habe, um "die Sicherheitslage Boatengs" bewerten zu können. Es habe sich um eine reine "Objektabklärung" gehandelt, und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.
Der Prozess gegen Boateng soll am 2. November vor dem Landgericht München I fortgesetzt werden.