Wie lange könnte Starkoch Alfons Schuhbeck in Haft bleiben? Experte klärt auf

Die Geschichte scheint noch lange nicht auserzählt: Während Alfons Schuhbeck hinter Gittern sitzt, belasten ihn neue Vorwürfe zusätzlich. Ein Experte gibt nun eine Einschätzung, wie drastisch die Strafe für den Starkoch ausfallen könnte.
Eva Meeks
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Alfons Schuhbeck sitzt derzeit eine Haftstrafe im Gefängnis ab. Neue Vorwürfe belasten den einstigen Starkoch zusätzlich. Was bedeutet das für sein Strafmaß?
Alfons Schuhbeck sitzt derzeit eine Haftstrafe im Gefängnis ab. Neue Vorwürfe belasten den einstigen Starkoch zusätzlich. Was bedeutet das für sein Strafmaß? © Matthias Balk/dpa

Alfons Schuhbeck (75) hat keine reine Weste: Der einstige Starkoch hat Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. Für dieses Vergehen sitzt der Gastronom derzeit eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ab. Doch nun kommen neue Vorwürfe gegen Schuhbeck auf. Ein Experte ist sich sicher, dass diese erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben könnten.

124 Seiten: Neue Anklageschrift enthüllt mutmaßliche Straftaten von Alfons Schuhbeck

In einer neuen Anklageschrift von 124 Seiten sieht sich Alfons Schuhbeck mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert. Längst ist bekannt, dass versäumte Zahlungen des Kochs auch andere Unternehmen in missliche Lagen brachten. Nun wird publik, dass er eigene Angestellte und Krankenkassen betrogen haben soll, indem er Beiträge gar nicht oder nicht fristgerecht abführte. Außerdem soll der Gastronom Coronahilfen zweckentfremdet haben. Zuletzt wird Schuhbeck Insolvenzverschleppung bei neun seiner Firmen vorgeworfen. 

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Experte gibt Einschätzung zu Alfons Schuhbeck: "Die Vorwürfe sind schwerwiegend"

Der Anwalt Florian Engert gab im Gespräch mit der "Augsburger Allgemeinen" eine Einschätzung zu den neuesten Entwicklungen um Alfons Schuhbeck ab. "Die Vorwürfe sind schwerwiegend", gibt der Experte zu verstehen. Angeblich musste mindestens ein weiteres Unternehmen wegen Versäumnissen des Starkochs Insolvenz anmelden. Dazu sagt der Experte: "Als die vielen Steine seines Firmengeflechts umstürzten, hat Schuhbeck noch einen anderen Dominostein mitgerissen."

Weiter erklärt Florian Engert: "Sehr empfindlich reagiert die Justiz darauf, wenn eine Insolvenz besonders lange verschleppt wurde. Irgendwann drängt sich jedem noch so schlechten Unternehmer, jedem vernünftig denkenden Menschen die Erkenntnis auf, dass es mit seiner GmbH nicht weitergehen kann. Dann zum Beispiel, wenn ständig Kunden oder Dienstleister sich beklagen, dass ihre Rechnungen nicht bezahlt werden."

"Haftstrafe deutlich jenseits der fünf Jahre": Anwalt zeichnet düsteres Bild für Alfons Schuhbeck

Nun muss das Gericht entscheiden, ob es die Anklage zulässt und Alfons Schuhbeck ein weiterer Prozess bevorsteht. In dem Fall vermutet Florian Engert eine noch drastischere Konsequenz für den Gastronomen: "Wenn man seine bisherige Strafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung einberechnet, dann gehe ich davon aus, dass am Ende eine Haftstrafe deutlich jenseits der fünf Jahre stehen wird."

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41 Kommentare
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  • GrauWolf am 29.10.2024 10:04 Uhr / Bewertung:

    Erstaunlich was hier alles so geschrieben wird.
    Die Steuer, Lohnabrechnung, Buchführung etc. kann Schuhbeck unmöglich alleine gemacht haben. Das weiß jeder Kleinunternehmer.
    Schuhbeck hat gemerkt, daß sein Lebenswerk vor dem Kollaps steht und hat verzweifelt versucht noch was zu retten.
    Wenn jemand heute einen Strafzettel wegen Falschparkens nicht bezahlt dann bekommt er die volle Härte des Gesetzes zu spüren - bei anderen Vergehen oder Straftaten gegen Mitbürger ist das staatliche Interesse deutlich geringer bis nicht vorhanden.
    Schuhbeck ist nun ein alter gebrochener Mann. Wem nutzt es ihn weitere Jahre einzusperren? Rache des Staates ? Das kann nicht das Ziel sein. Den Schaden den er angerichtet hat kann er nicht wieder gut machen. Gebt ihm für die nächsten Jahre eine sinnvolle gemeinnützige Aufgabe - und wenn es die Leitung der Küche in der JVA ist.

  • FredC2 am 29.10.2024 11:23 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von GrauWolf

    kann schon alles stimmen. allerdings sitzen vermutlich viele andere wegen ähnlicher dinge und "rettung des lebenswerks" ein. warum soll er besser (oder schlechter) behandelt werden, wie diese? Er wird schon nicht gleich in einzelhaft kommen, aber warum er eine gefängniskantine leiten soll, in der bestimmt auf unterstem level eher aufgewärmt als gekocht wird, erschließt sich mir nicht. dann schon besser wie alle anderen hof fegen, wände streichen, kastanien sammeln usw.

  • Sarah-Muc am 29.10.2024 11:25 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von GrauWolf

    Natürlich kann er das nicht allein gemacht haben - aber er gibt die Infos weiter
    an Buchhalter und STB. Da erleben Sie Sachen, die sind echt unglaublich.
    Irgendwann gibts dann auch mal ne Prüfung.......... und dann nimmt alles seinen Lauf.
    Diese Dinge laufen meistens sehr sehr lange und nix ist da von einem plötzlichen Kollaps.
    Was macht das Vergleichen von Straftaten und Urteilen eigentlich für einen Sinn, wenn man nähere Details nicht kennt? Und der Staat "rächt" sich nicht - wie soll er das machen?
    Warum soll er mit einer "sinnvollen Aufgabe" betreut werden? Wie schauts da mit anderen Häftlingen aus`? Er darf ne Küche führen weil er Schuhbeck heisst?

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