Wedel-Ermittlungen ziehen sich bis 2021 hin

Die Ermittlungen gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung entwickeln sich zu einer scheinbar unendlichen Geschichte.
dpa |
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Der Regisseur Dieter Wedel.
Der Regisseur Dieter Wedel. © Swen Pförtner/dpa/Archivbild

Die Ermittlungen gegen den Regisseur Dieter Wedel werden auch in diesem Jahr voraussichtlich nicht abgeschlossen. "Wir gehen derzeit nicht von einem Abschluss vor Januar 2021 aus", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit dauern die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung dann schon drei Jahre.

Sie wurden im Januar 2018 aufgenommen und ziehen sich deutlich länger hin als ursprünglich angenommen. Noch vor einigen Wochen hieß es, sie würden voraussichtlich in diesem Herbst abgeschlossen. Bisher war die Dauer von Seiten der Staatsanwaltschaft vor allem damit begründet worden, dass Zeugen im Ausland gehört werden müssten.

Die ehemalige Schauspielerin Jany Tempel wirft Wedel ("Der große Bellheim") vor, er habe sie im Sommer 1996 in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals sei sie 27 Jahre alt gewesen und habe für eine Rolle vorsprechen wollen. 2018 beschuldigten drei Ex-Schauspielerinnen Wedel im "Zeit-Magazin", sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war.

Wedel streitet die Anschuldigungen ab. 2018 sagte er der "Bild": "Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft." Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.

Tempels Anwalt Alexander Stevens kündigte an, wegen der Dauer der Ermittlungen gegen die Staatsanwaltschaft vorzugehen. Er wolle eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft einreichen, sagte er der dpa. "Es kann schlicht nicht sein, dass ein Strafverfahren nunmehr knapp drei Jahre sich zieht. Das ist sowohl aus Opferschutz als auch aus Sicht der Beschuldigtenrechte nicht hinnehmbar."

Die Staatsanwaltschaft wies die Kritik zurück. "Hierzu kann ich nur sagen, dass der anwaltliche Vertreter der möglichen Geschädigten natürlich jederzeit über den aktuellen Ermittlungsstand informiert ist und daher weiß, dass die Staatsanwaltschaft diesen komplexen Sachverhalt so zügig wie möglich ermittelt, aber nicht jeden Ermittlungsschritt jederzeit der Öffentlichkeit kundtun kann", sagte Leiding.

Die Staatsanwaltschaft sei "verpflichtet, alle Umstände sorgfältig zu ermitteln", sagte sie. Je länger ein mutmaßliches Geschehen zurückliege, "umso aufwendiger kann sich die Rekonstruktion der damaligen Abläufe darstellen". Besonders bei Tatvorwürfen "im Zwei-Personen-Verhältnis" sei eine sorgfältige Prüfung wichtig.

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