Vorwurf der Steuerhinterziehung: Alfons Schuhbeck erwartet Prozess

Der beliebte Münchner Star-Koch Alfons Schuhbeck muss vor Gericht. Im Münchner Landgericht wird dem 73-Jährigen der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung.
von  Steffen Trunk
Alfons Schuhbeck muss sich vor Gericht verantworten
Alfons Schuhbeck muss sich vor Gericht verantworten © BrauerPhotos

Jetzt ist es offiziell: Das Landgericht München I hat die Anklage gegen Alfons Schuhbeck wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zugelassen. "Die 6. Strafkammer hat am 20.07.2022 die Anklage – im Wesentlichen unverändert – zur Hauptverhandlung zugelassen", erfährt die AZ von Florian Gliwitzky, Leiter der Pressestelle bei dem Oberlandesgericht München. Zuerst hatte die "SZ" berichtet. Konkrete Termine wurden bislang noch nicht bestimmt, heißt es aus Justizkreisen.

Orlando und Südtiroler Stuben: Hat Schuhbeck Steuern hinterzogen?

Im November 2021 hatte die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Gastro-Liebling erhoben. Schuhbeck soll den Staat bei der Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer um zwei Millionen Euro geprellt haben. Es geht um das Orlando und die Südtiroler Stuben am Platzl.

Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung ab einer Million Euro

Pikant: Wird mehr als eine Million Euro am Fiskus vorbei geschummelt, droht eine Haftstrafe. In anderen Worten: Knast! Dies hat der Bundesgerichtshof einmal in einer Grundsatzentscheidung bekannt gegeben. Muss Schuhbeck bei Gericht also bald um seine Freiheit kämpfen?

Stimmen die Vorwürfe? Das muss das Gericht klären

Doch lassen sich die Vorwürfe überhaupt vor Gericht bestätigen? Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt für Alfons Schuhbeck die Unschuldsvermutung. Die beiden Anwälte von Schuhbeck wollen sich bislang nicht zur Anklage äußern.

Auch Uli Honeß war wegen Steuerhinterziehung angeklagt 

Schon Uli Hoeneß wurde der Steuer-Prozess gemacht. Am 30. Juli 2013 erhob die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen Hoeneß. Im Frühjahr 2014 wurde er in sieben Fällen in Höhe von 28,5 Millionen Euro für schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Haft trat der Bayern-Ehrenpräsident am 2. Juni 2014 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg an.

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