Verurteilung von Jérôme Boateng: Staatsanwaltschaft prüft Berufung

Jérôme Boateng ist am Donnerstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Fußballer muss eine Millionenstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun eine Berufung.
(tae/spot) |
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Fußballer Jérôme Boateng (33) wurde am Donnerstag (9. September) zu einer Millionenstrafe verurteilt. Das Amtsgericht München befand ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung an einer Ex-Partnerin für schuldig. Boateng wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Er muss 60 Tagessätze zu jeweils 30.000 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft erwägt nun eine Berufung. "Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen", erklärte Sprecherin Anne Leiding am Freitag laut übereinstimmenden Medienberichten.

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Worum ging es vor Gericht?

Der ehemalige FC-Bayern-Spieler musste sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Eine ehemalige Partnerin hatte ihn beschuldigt, sie 2018 attackiert zu haben. Boateng bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Urteil eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert und zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro.

Jérôme Boateng steht noch bis 2023 beim Verein Olympique Lion unter Vertrag. Zuvor spielte er zehn Jahre lang für den FC Bayern München. 2014 wurde der Fußballer mit der deutschen Nationalmannschaft Weltmeister in Brasilien.

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