Verona Pooth gewinnt Rechtsstreit mit Martin Krug

Martin Krug ist von dem Urteilsspruch gegen sich "nicht überrascht", will aber trotzdem weiterklagen, bis Gerechtigkeit herrscht. Zuvor hatte das Landgericht Düsseldorf seine Klage gegen Verona Pooth abgewiesen.
(hom/spot) |
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Stehen sich mittlerweile nicht mehr so freundschaftlich gegenüber: Verona Pooth und Martin Krug
ddp images Stehen sich mittlerweile nicht mehr so freundschaftlich gegenüber: Verona Pooth und Martin Krug

Des einen Freud, des anderen Leid. Verona Pooth (46) geht aus dem Rechtsstreit mit Ex-Manager Martin Krug (54) als Siegerin hervor. Am Mittwoch wies das Landgericht Düsseldorf die Klage von Martin Krug zurück, wie die "Bild"-Zeitung berichtete. Krug hatte die Werbe-Ikone auf angeblich ausstehende Honorare in Höhe von rund 66.000 Euro verklagt. Doch er gibt noch nicht auf und will erneut vor Gericht ziehen.

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Der Streitwert summierte sich aus zwei Werbedeals für die Modekette Kik sowie das Möbelhaus Segmüller, die Krug für Pooth eingefädelt haben soll. Doch das Gericht sah es im ersten Fall nicht als ausreichend erwiesen an, dass Krug entsprechende Beratertätigkeiten leistete. Beim Deal mit dem Polstermöbel-Hersteller hingegen sei Krug für beide Seiten tätig gewesen, deshalb habe er hier keinen Anspruch auf ein Honorar, so die Begründung des Landgerichts. Laut "Bild" ließ Pooth über ihren Anwalt mitteilen, dass sie "erleichtert und erfreut" sei.

Noch im Februar sah die Sachlage etwas anders aus. Damals hatte die Zivilkammer einen Vergleich vorgeschlagen: Verona Pooth sollte ihrem Ex-Manager 25.000 Euro zahlen. Beide Seiten lehnten ab. Als Verlierer des Prozesses muss Krug nun auch für die Gerichtskosten aufkommen. Krug und Pooth waren bei der Urteilsverkündung übrigens nicht persönlich anwesend.

Doch der Ex von Veronica Ferres kündigte in einem Interview mit "bunte.de" bereits an, dieses Urteil nicht hinzunehmen. Er sei zwar vom Ausgang "nicht überrascht", sehe sich aber ungerecht behandelt, spricht von einer "Willkür des Gerichts" und wolle deshalb weiter klagen.

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