Urteil: Lothar Matthäus muss 140.000 Euro zahlen

Schlappe für Lothar Matthäus vor Gericht: Der ehemalige Fußball-Star muss eine Zahlung von rund 140.000 Euro leisten. Es geht um ein vermietetes Rathaus.
dpa |
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Schlappe für Lothar Matthäus vor Gericht: Der ehemalige Fußball-Star muss eine Zahlung von rund 140.000 Euro leisten. Es geht um ein vermietetes Rathaus.

Wuppertal – Rekordnationalspieler Lothar Matthäus ist als früherer Mitbesitzer eines Rathauses zur Zahlung von rund 140 000 Euro verurteilt worden. Eine Sprecherin des Landgerichts Wuppertal bestätigte am Freitag einen Bericht der Illustrierten „Bunte“. Zur Urteilsbegründung machte sie keine Angaben.

Matthäus war nach Angaben des Gerichts an einer Firma beteiligt, die das Rathaus von Velbert an die Stadt vermietet und dann verkauft hatte. Die Firma ging pleite. Der Insolvenzverwalter habe festgestellt, dass Matthäus gemessen an der wirtschaftlichen Situation der Firma zu viel Geld aus dem Rathaus-Verkauf erhalten habe. Er hatte Matthäus auf Rückzahlung verklagt.

Um die Zustellung der Klage an Matthäus hatte es im vergangenen Jahr Wirbel gegeben. Da der Insolvenzverwalter trotz des Einsatzes von Detektiven keine ladungsfähige Anschrift ermitteln konnte, hatte das Gericht Matthäus per öffentlichem Aushang auf das Verfahren hingewiesen.

 

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