Urteil ist da: Cathy Hummels gewinnt Schleichwerbungs-Prozess

"Ich will mich nicht feiern lassen", sagt Cathy Hummels (32) am Donnerstag nach der Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG). Aber die Freude über den Erfolg vor Gericht ist ihr doch deutlich anzumerken. Auch in zweiter Instanz hat sie ein Unterlassungs-Begehren gegen ihren Instagram-Auftritt abwehren können. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb.
Cathy Hummels: "Dieser Sieg ist für uns alle"
Die Richter entdeckten bei den Posts der Influencerin und Ehefrau von Fußballer Mats Hummels keine unlautere Schleichwerbung. Cathy Hummels nach dem juristischen Sieg: "Das freut mich für meine Follower."
Davon gibt es inzwischen über eine halbe Million. Hummels postet unmittelbar nach der Verhandlung: "Dieser Sieg vor dem OLG ist für uns alle."
Hintergrund: Hummels kennzeichnet auf Instagram Produkte von Unternehmen, mit denen sie Verträge hat als "bezahlte Partnerschaft". Der Verein klagt, weil sie dies bei vier Posts nicht getan hat. Das wäre Schleichwerbung.
Dürfen Promis Produkte empfehlen?
Der Senat sieht das anders, argumentiert unter anderem, es läge bei den angegriffenen Posts und den Links zu Modeunternehmen keine geschäftliche Handlung vor, weil Hummels damit kein Geld verdienen wollte, sondern vorrangig nur den Wert ihres Instagram-Auftritts steigern wollte.
Dahinter steht die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen empfehlen dürfen, ohne dabei Abmahnungen zu riskieren. Genau dieses Recht will Hummels verteidigen. Sie mache solche Empfehlungen aus freien Stücken und unentgeltlich "aus Leidenschaft". Ganz ähnlich wie das auch Modezeitschriften tun, die in redaktionellen Beiträgen Produkte hervorheben, ohne dass man ihnen Schleichwerbung vorwirft.

Urteil ist da: Rechtsstreit kann aber weitergehen
In erster Instanz hatte das Landgericht dazu erklärt: "Printmedien machen auch nichts anderes." Internetnutzer wüssten, dass Cathy Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung. So sieht es auch der zuständige Senat des Münchner OLG.
Andere Gerichte hatten bei ähnlichen Fällen allerdings anders und gegen die jeweilige Influencerin entschieden. Deshalb könnte die "Achterbahnfahrt", wie Hummels das Verfahren bezeichnet, für die Influencerin noch nicht vorbei sein. Der Senat ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zu. Möglicherweise wird die Sache also erst in Karlsruhe endgültig entschieden.
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