Urteil im Dschungelcamp-Prozess: Nathalie Volks Mutter verliert vor Gericht

Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk begleitet ihre Tochter zum RTL-Dreh nach Australien. Die Lehrerin ist da aber krankgeschrieben, das Attest hat sie sich erschlichen. Wieder sind Richter damit befasst - nun voraussichtlich zum letzten Mal.
von  dpa,AZ
Nathalie Volk (li.) musste selbst als Zeugin beim Amtsgericht im März 2017 aussagen. Ihre Mutter (re.) steht vor Gericht, weil sie trotz Krankschreibung nach Australien reiste.
Nathalie Volk (li.) musste selbst als Zeugin beim Amtsgericht im März 2017 aussagen. Ihre Mutter (re.) steht vor Gericht, weil sie trotz Krankschreibung nach Australien reiste. © dpa/Philipp Schulze

Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk begleitet ihre Tochter zum RTL-Dreh nach Australien. Die Lehrerin ist da aber krankgeschrieben, das Attest hat sie sich erschlichen. Wieder sind Richter damit befasst - nun zum letzten Mal. 

Lüneburg - Mit der Dschungelcamp-Reise der Mutter von Teilnehmerin Nathalie Volk nach Australien beschäftigte sich das niedersächsische Oberverwaltungsgericht an diesem Dienstag erneut.

Nathalie Volks Mutter: Beamtenstatus verloren

Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ging es im Disziplinarverfahren um die endgültige Entfernung der Beamtin aus dem Dienst - wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Die Lehrerin hatte Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt. Jetzt ist das Urteil des OVG da: Sie verliert endgültig wegen der Dschungelcamp-Reise ihren Beamtenstatus.

Lehrerin reiste mit Krankschreibung nach Australien

Die 50 Jahre alte Pädagogin hatte ihre Tochter (22) 2016 zum RTL-Dreh für die Sendung "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen. Im Strafverfahren wurde sie bereits rechtskräftig verurteilt. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte im August 2018 die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe und verwarf eine Revision. Das Landgericht hatte die Beamtin im März 2018 wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Das Gericht reduzierte die 2017 vom Amtsgericht Soltau verhängte Strafe auf 90 Tagessätze von je 60 Euro.

Vom Dienst an der Schule suspendiert

Weil sie ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben war, sei das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren, befand das Verwaltungsgericht im vergangenen April. Die Studienrätin habe einen Persönlichkeitsmangel offenbart, der sie für den öffentlichen Dienst insgesamt untragbar mache. In einem Schreiben hatte sich die Frau entschuldigt. Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, so sei sie doch krank gewesen, hieß es darin.

Der Trip hatte in einem Eilverfahren im Februar 2018 auch schon das Oberverwaltungsgericht beschäftigt. Die Lehrerin sei zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert worden, entschieden die Richter damals.

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