Ungeschützter Sex führt zur Anklage gegen No-Angels-Sängerin Benaissa

DARMSTADT - In Vernehmungen hat Nadja Benaissa ausgesagt, schon 1999 über ihre HIV-Infektion gewusst zu haben. Dennoch hatte die Sängerin später ungeschützten Sex mit Männern, die nichts von der Infektion wussten. Die Staatswanwaltschaft erhebt deshalb Klage gegen sie.
No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa soll wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilte am Freitag mit, dass sie Anklage erhoben hat. Der Sängerin wird vorgeworfen, einen Mann beim ungeschützten Sex mit dem Aids-Virus angesteckt zu haben.
Zwei weitere Männer, mit denen Benaissa zwischen 2000 und 2004 ungeschützte sexuelle Kontakte gehabt haben soll, blieben von der Ansteckung verschont. Diese Fälle wertet die Anklagebehörde als versuchte gefährliche Körperverletzung. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ger Neuber, berichtete, hat Benaissa in den Vernehmungen erklärt, sie sei 1999 darüber unterrichtet worden, dass bei ihr eine HIV-Infektion vorliege. Ihr habe daher bewusst sein müssen, dass jeder ungeschützte Geschlechtsverkehr zu einer Ansteckung führen könne.
Benaissa wird sich voraussichtlich vor dem Jugendschöffengericht verantworten müssen, da sie zum Tatzeitpunkt möglicherweise noch Jugendliche oder Heranwachsende war. Die Sängerin war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einer Frankfurter Disco festgenommen worden. Benaissa saß zehn Tage lang bis zum 21. April in Untersuchungshaft. Im Juli 2009 bekannte sie sich öffentlich zu ihrer HIV-Infektion. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen die 27-Jährige hatte erhebliche Kritik ausgelöst. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hatte sich allerdings hinter die Staatsanwaltschaft gestellt.
(apn)