Taylor Swift verklagt DJ wegen sexueller Belästigung

Superstar Taylor Swift verklagt einen DJ aus Denver wegen sexueller Belästigung, nachdem er gerichtlich gegen seine Entlassung vorgegangen war - was ist da passiert?
(mpr/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

US-Musikstar Taylor Swift (25, "Bad Blood") lässt keinen Zweifel: Wer mich begrabscht, kommt nicht ungestraft davon. Wie die "Denver Post" berichtet, hat die Sängerin jetzt gegen einen DJ namens David Mueller Klage wegen sexueller Belästigung eingereicht. Mueller war allerdings zuerst vor Gericht gezogen, weil er durch Swifts Vorwurf 2013 seinen Job verloren hatte.

Das Musikvideo zu Taylor Swifts Hit "Blank Space" gibt es auf Clipfish

 

Bei einem Fototermin unter den Rock gefasst

 

Die Zeitung berichtet von folgendem Hergang: Bei einem Fototermin vor einem Konzert in Denver soll Mueller Swift unter den Rock gefasst und kräftig an den Po gepackt haben. Die Sängerin alarmierte ihr Management und der DJ wurde gefeuert. Dagegen hat Mueller Anfang September Klage eingereicht: Es sei nicht er, sondern sein Chef gewesen, der Swift belästigt habe. Dieser habe danach sogar noch damit geprahlt.

 

Swift will anderen Frauen Mut machen

 

Nachdem die siebenfache Grammy-Gewinnerin von Muellers gerichtlichem Einwand Wind bekommen hat, mischte sie sich ein: Swift wisse genau, wer sie belästigt habe, erklärte ihr Anwalt. Und dass Mueller gefeuert wurde, habe nicht sie veranlasst, sondern sein Arbeitgeber, der Sender KYGO radio. Außerdem ließ Swift ankündigen, Geld, das ihr durch die Klage möglicherweise zufalle, an gemeinnützige Organisationen zu spenden, "die sich dem Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen und Belästigungen" widmen.

 

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.