Taylor Swift: Erster Sieg vor Gericht

Ein erster Triumph für Taylor Swift: Während ihr Grabsch-Prozess gegen den Radio-DJ David Mueller noch läuft, wurde dessen Klage gegen die Sängerin nun abgewiesen.
(jic/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Im Gerichtsstreit zwischen Taylor Swift (27, "Bad Blood") und David Mueller, der sie begrabscht haben soll, hat die US-Sängerin am Freitag einen ersten Sieg errungen. Ein Richter in Denver hat Muellers Klage gegen Swift abgewiesen, wie unter anderem "Entertainement Weekly" berichtet.

Hier gibt's die größten Hits von Taylor Swift und 40 Millionen weitere Songs: Jetzt bei Amazon Music anmelden!

Der ehemalige Radio-DJ hatte Klage gegen die US-Sängerin eingereicht, weil er angeblich wegen ihrer Vorwürfe der sexuellen Belästigung seinen Job bei dem US-Radio-Sender 98.5 KYGO verloren haben soll. Er hatte 3 Millionen Dollar Entschädigung verlangt. Dem Richter zufolge gibt es allerdings keine Beweise, dass Swift für Muellers Entlassung verantwortlich ist.

Gegenklage noch nicht vom Tisch

Swifts Prozess gegen Mueller ist indes noch im Gange. Am Donnerstag sagte die Sängerin selbst aus und beschrieb den sexuellen Übergriff, der 2013 beim Posieren für ein Pressefoto stattgefunden haben soll. "Er hat meine blanke Pobacke umklammert gehalten", bekräftigte Swift auf Nachfrage des Richters. "Ich habe gefühlt, wie er unter meinem Rock nach meinem Hintern fasst." Swift fordert die symbolische Summe von einem Dollar. Sie will mit dem Prozess anderen Frauen Mut machen, ebenfalls für ihre Rechte einzustehen.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.